Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Ich bin seit 2009 Rentner (mit Firmenrente) und habe im Jahr 2010 noch eine Sonderzahlung meines Arbeitgebers für 2009 erhalten.

    In Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung (Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag) ist ein niedrigerer Betrag aufgeführt als auf der zweiten Seite unter der Nr. 292. Welchen Betrag muss ich nun in elster übernehmen ?

    #2
    AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

    Die Lohnsteuerbescheinigung hat nur eine Seite

    Kommentar


      #3
      AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

      Bisher dachte ich auch, dass es nur eine Seite gibt. Meine Lohnsteuerbescheinigung besteht aber dennoch aus zwei Seiten. Deshalb auch mein Problem wegen der zwei unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für den Versorgungsfreibetrag

      Kommentar


        #4
        AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

        Zitat von Gafre Beitrag anzeigen
        Bisher dachte ich auch, dass es nur eine Seite gibt. Meine Lohnsteuerbescheinigung besteht aber dennoch aus zwei Seiten. Deshalb auch mein Problem wegen der zwei unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für den Versorgungsfreibetrag
        die, die so aussieht wie im programm und bis zeilen-nr. 30 geht abtippen.
        also zeile 29 ist zeile 29 und nicht zeile 292 ;-)

        Kommentar


          #5
          AW:Zeile 292

          Hallo zusammen,
          auch ich habe mehrere Lohnsteuerbescheinigungen. Auf der letzten sind nur 4 Angaben
          292. Bemessungsgrundlage für den Versorgugsfreibetrag x,xx €
          302. Maßgebendes Kalenderjahr... xxxx
          312. Erster und letzter Monat ... 0x - 0x
          322. Sterbegeld 0,00
          Da Elster die Beträge nicht in einer eigenen Lohnsteuerbescheinigung annimmt, kann ich diese dann in der vorhergehenden aufaddieren? Allerdings stimmen die Zeiträume nicht.
          Es geht hier übrigens um eine Betriebsrente nach einem Sterbefall im vergangenen Jahr.

          Schon mal vielen Dank im Voraus.

          Kommentar


            #6
            AW: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

            Hallo,

            das Finanzamt bekommt wahrscheinlich auch beide Lohnsteuerbescheinigungen getrennt übermittelt. Wird also früher oder später auf das gleiche Problem stoßen.
            Zur richtigen Berechnung des Versorgungsfreibetrags ist es notwendig, dass die Beträge mit unterschiedlichen Beginn (also 2009 und 2010) auf 2 seperaten Lohnsteuerbescheinigungen stehen.

            Ich würde also eine 2. Lohnsteuerbescheinigung anlegen und hier die Zeile 29 - 31 ausfüllen. Die Zeile 32 (0 Euro Sterbegeld) muss weg bleiben.
            Gleichzeitig muss dann der Bruttolohn (Zeile 1) mit den Versorgungsbezügen (Zeile 8) eingetragen werden, damit alles richtig läuft. Und da diese Werte ja auf der 1. Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind dort abziehen. Wahrscheinlich muss die Zeile 2-5 und 6-7 (je nach Religion der Eheleute) noch mit 0 Euro ausgefüllt werden.

            Das ganze am besten auf einer Anlage zur Steuererklärung, damit das Finanzamt die vorgehensweise versteht.

            Viel Erfolg

            Kommentar

            Lädt...
            X