Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

    Folgender ABBRUCHHINWEIS bei der Steuerberechnung ERSCHEINT. "Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 50% der Summe der Beiträge zu Basiskrankenversicherungen und sozialen Pflegeversicherungen/Pflegepflichtversicherungen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."

    Genau so steht es aber auf der Lohnsteuerbescheinigung:

    Zeile 22: 5552,12
    Zeile 23: 5552,12
    Zeile 24: 3588,72
    Zeile 25: 3555,00

    Wie komme ich jetzt zu einer Steuerberechnung

    Freundliche Grüße

    #2
    AW: steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=28799&highlight=Arbeitgeberzuschu ss

    Der letzte Beitrag auf der 1. Seite von @hockm :

    ... Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und für die der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abführt (Firmenzahler), sollten dringend die Eintragungen in den Zeilen 25 und 26 ihrer Lohnsteuerbescheinigung überprüfen:

    In Zeile 25 muss richtigerweise der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung des freiwillig versicherten Arbeitnehmers bescheinigt sein, also inklusive dem steuerfreien Arbeitgeberanteil aus Zeile 24. Häufig bescheinigen Arbeitgeber an dieser Stelle jedoch bereits die um den Arbeitgeberzuschuss gekürzten Krankenversicherungsbeiträge. Ebenso werden die in Zeile 26 einzutragenden Pflegeversicherungsbeiträge häufig falsch bescheinigt.

    Sie erkennen einen solchen Bescheinigungsfehler daran, dass die Summe der Beträge aus den Zeilen 25 und 26 nicht (wenigstens ungefähr) das Doppelte des in Zeile 24 bescheinigten Arbeitgeberzuschusses beträgt. ...

    Kommentar


      #3
      AW: steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

      unabhaengig davon können sie die daten aber so uebermitteln, das problem ist bekannt und wird von amts wegen korrekt bearbeitet. nur die berechnung funktioniert nicht, ist aber fuer eine übertragung ans finanzamt auch gar nicht nötig.

      Kommentar


        #4
        AW: steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

        Ich habe den gleichen Fall:

        Zeile 22: 4007,95
        Zeile 23: 4007,95
        Zeile 24: 4349,45
        Zeile 25: 6705,00

        Auch wenn ich es trotzdem übermitteln kann, ich hätte es doch ganz gerne vorher ausgerechnet bekommen.

        Kommentar


          #5
          AW: steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

          Der gleiche Fall heißt was? Gleiche Fehlermeldung oder gleiche Konstellation mit freiwiilig in GKV?

          Die Zahlen scheinen mir erstmal seltsam:
          je 4000 AN- und AG-Anteil zur GRV passt zu einem Einkommen von ca. 40000 Euro, das wäre aber noch eine Pflichtversicherung in der GKV.

          Der maximale AG-Zuschuss zu einer freiwilligen KV liegt bei 262,50, macht mal 12 Monate 3150. Kann ja sein, dass der AG-Zuschuss zur Pflegeversicherung fast 1200 Euro betrug, das würde aber einem Einkommen von 120000 entsprechen.

          Kommentar


            #6
            AW: steuerfr. AG-Zuschüsse - Abbruchhinweis

            Gleiche Fehlermeldung.

            Die Zahlen finde ich auch seltsam.
            Ich vermute mal den folgenden Fehler, auf den wir mal von der IG-Metall hingewiesen wurden:

            Millionen Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 sind fehlerhaft. Das gilt sowohl für die Papierausdrucke, die die Firmen ihren Mitarbeitern zugeschickt haben, als auch für die Datensätze, die an die Finanzämter übermittelt wurden.
            Betroffen davon sind freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, das sind Arbeitnehmer, die im Jahr mehr als 45.000 Euro brutto verdienen und nicht privat krankenversichert sind.
            Wo ist der Fehler? In dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung finden sich die Einkommensdaten, die an die Finanzämter elektronisch übermittelt werden. In der Zeile 25 und 26 muss der komplett abgeführte Beitrag (Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberzuschuss) ausgewiesen sein.
            Bei knapp fünf Millionen Arbeitnehmern liegt in diesen 2 Zeilen der Fehler. Denn durch einen Software Fehler zieht das Programm in Zeile 25 und 26 den Arbeitgeberzuschuss ab und trägt nur den Arbeitnehmeranteil ein.

            Kommentar

            Lädt...
            X