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    öpnv

    Hallo, bin neu hier und weis nicht genau wo ich meine Frage unterbringen soll!

    Ich habe ein eTicket der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) ich nutze es für die fahrt zur Arbeit und könnte es auch privat nutzen.
    Die frage ist kann ich es von der Steuer absetzen?
    Es wird ja monatlich per Lastschrift abgezogen, habe also nur die Kontoauszuge bzw. den Vetrag zum Ticket.

    #2
    AW: öpnv

    Mit welchem Programm machst Du denn die Steuererklärung?

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      #3
      AW: öpnv

      Hallo,

      für was auch immer Sie Ihr Ticket verwenden oder verwenden möchten:
      Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erhalten Sie – unabhängig von der Art, wie Sie zur Arbeitsstätte gelangen – eine *Entfernungspauschale*. Diese beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer.
      Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist – unabhängig von der Art des tatsächlich genutzten Verkehrsmittels – grds. die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Straßenverbindung eingetragen werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wurde.
      Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 € übersteigen.
      Aber sooo teuer sind selbst die KVB nicht
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: öpnv

        Also ich wil mit WISO Steuer 2011 arbeiten! Bisher hat das mein Dad für mich gemacht, aber so langsam will ich da mal selber tätig werden.

        Naja, wenn ich das jezt richtig verstanden habe 30 cent pro voller Kilometer (google maps sagt das es bei mir 20,5 KM zur Arbeit, sind also sind das bei mir 12 Euro pro Tag mal 252 Werktage 3024 Euro.

        Das ist nicht richtig oder?

        Brauch ich einen Beleg osoder muß ich nur die KM entragen?

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          #5
          AW: öpnv

          nur die km eintragen, aber bei 252 Tagen müsstest Du auch Samstags arbeiten. Die meisten haben 30 Tag Urlaub und kommen so auf max. 230.

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            #6
            AW: öpnv

            und 20km bringt einen auf 6 euro und nicht 12, denn das ding heisst ENTFERNUNGSpauschale. es zaehlt also nur die einfache entfernung und nicht der zurückgelegte weg.

            20,5km darfst du aber vermutlich wie alles in der steuererklärung zu deinen gunsten aufrunden.

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              #7
              AW: öpnv

              Und wo wir grade dabei sind ;D

              Absetzen heißt nicht dass man das Geld vom Finanzamt bekommt. Man muss nur das Einkommen in dieser Höhe nicht versteuern. Das wirkt sich bei Werbungskosten (also auch Fahrtkosten) nur insoweit aus, als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird.

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