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Mehraufwendung für Verpflegung

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    Mehraufwendung für Verpflegung

    Hallo,
    ich bin grade bei meiner Steuererklärung 2010. So ich habe Folgendes Problem:
    Ich bin als Pfleger im abulanten Pflegedienst tätig, z. T. auch über 8 Stunden am Tag ( in 2010 insgesammt 71 Tage) außerhalb meiner Sozialstation.

    Jetzt zur Frage:

    Was muss ich in Anlage N Seite 2 Nummer 49 unter "Tätigkeit" und "Angaben in Kurzform" angeben?

    #2
    AW: Mehraufwendung für Verpflegung

    Ich würde das wohl so hinschreiben (Pfleger im ambulanten Pflegedienst)

    Kommentar


      #3
      AW: Mehraufwendung für Verpflegung

      Habe ich gemacht aber da kam bei der Überprüfung dann diese Nachricht:

      "Fehler in der Steuererklärung: Anlage N: Es dürfen entweder die detailierten oder die Angaben in Kurzform erklärt werden. "

      Was auch immer das heißen soll....
      Zuletzt geändert von JME; 23.04.2011, 16:50.

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        #4
        AW: Mehraufwendung für Verpflegung

        Wie vorgedruckt kannst Du natürlich nur den oberen oder den unteren Teil aus Zeile 50 (also hinter Zeile 49) ausfüllen.

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          #5
          AW: Mehraufwendung für Verpflegung

          Ja danke hätte ich auch selber drauf kommen können.

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            #6
            AW: Mehraufwendung für Verpflegung

            vor allem in der Lohnsteuerbescheinigung, als Arbeitgeber.
            Gruss (S)stiller
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