Hallo!
Ich habe ein paar Fragen, weil ich nur meine zweite Steuererklärung mache.
Hintergrund: 2009 war meine erste Steuererklärung. Im Bescheid für 2009 vom Finanzamt hatte ich zu versteuerndes Einkommen von -986 Euro. (Verlust). Ich möchte den Verlust mit positiven Einkünften aus 2010 verrechnen.
1. Ich habe schon 'Einkommensteuererklärung' in Zeile 1 angekreuzt. Muss ich auch Zeile 2 (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags) im ElsterFormular 2010 (Einkommensteuererklärung) ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
2. Muss ich Zeile 92 in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
3. Schreibe ich unter Zeile 93 '986 Euro', um den vollen Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
Anlage S: 2010 hatte ich einen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit als Lehrer an öffentlichen Universitäten. Die Einkünfte waren Umsatzsteuerfrei, weil ich an öffentlichen Universitäten gearbeitet habe.
4. In der Anlage S: Schreibe ich den Gewinn nur in Zeile 4? Muss ich den Gewinn auch in Zeile 5 bzw. irgendwo anders, sodass das Finanzamt seinen Umsatzsteuerfreistatus erkennt?
5. In der Anlage EÜR verstehe ich Zeile 9 nicht. Unter Zeile 8 schrieb ich den Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Aber meine Einnahmen sind umsatzsteuerfrei. Daher bin ich auch nicht sicher, ob die Einnahmen unter Zeile 8 gehören sowie ob ich den Einnahmen unter Zeile 9 nochmals schreiben muss.
Vielen Dank im Voraus.
Schum1
Ich habe ein paar Fragen, weil ich nur meine zweite Steuererklärung mache.
Hintergrund: 2009 war meine erste Steuererklärung. Im Bescheid für 2009 vom Finanzamt hatte ich zu versteuerndes Einkommen von -986 Euro. (Verlust). Ich möchte den Verlust mit positiven Einkünften aus 2010 verrechnen.
1. Ich habe schon 'Einkommensteuererklärung' in Zeile 1 angekreuzt. Muss ich auch Zeile 2 (Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags) im ElsterFormular 2010 (Einkommensteuererklärung) ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
2. Muss ich Zeile 92 in der Einkommenssteuererklärung ankreuzen, um den Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
3. Schreibe ich unter Zeile 93 '986 Euro', um den vollen Verlust von 2009 im Jahre 2010 zu verrechnen?
Anlage S: 2010 hatte ich einen Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit als Lehrer an öffentlichen Universitäten. Die Einkünfte waren Umsatzsteuerfrei, weil ich an öffentlichen Universitäten gearbeitet habe.
4. In der Anlage S: Schreibe ich den Gewinn nur in Zeile 4? Muss ich den Gewinn auch in Zeile 5 bzw. irgendwo anders, sodass das Finanzamt seinen Umsatzsteuerfreistatus erkennt?
5. In der Anlage EÜR verstehe ich Zeile 9 nicht. Unter Zeile 8 schrieb ich den Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Aber meine Einnahmen sind umsatzsteuerfrei. Daher bin ich auch nicht sicher, ob die Einnahmen unter Zeile 8 gehören sowie ob ich den Einnahmen unter Zeile 9 nochmals schreiben muss.
Vielen Dank im Voraus.
Schum1
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