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lohnt ein eisnspruch ?

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    lohnt ein eisnspruch ?

    Hallo zusammen,
    wir verheiratet beide Steuerklasse 4, haben jedes Jahr um die 900 Euro zurück bekommen.
    Obwohl sich nichts am Einkommen oder sonstiges geändert hat, haben wir dieses Jahr nur 100 Euro erstattet bekommen.Kann das sein bzw. sollte man einen Einspruch machen?Gibt es einen Vordruck für einen Einspruch?

    Danke Gruß Bernds

    #2
    AW: lohnt ein eisnspruch ?

    Haaloo eerstmaal.
    dies ist ein Forum für ArbeitGEBER!

    lohnt ein eisnspruch ?

    weiss nicht, aber die Rechtsbehelfsbelehrung wurde ja gelesen.

    Gibt es einen Vordruck für einen Einspruch?

    Soweit ich weiss - nein, denn jeder darf selbst entscheiden, ob und wogegen er Einspruch einlegt.

    Wie wäre es mit einem Vergleich der beiden Steuerbescheide (dieses Jahr - welches auch immer), da könnte man vielleicht sehen, was sich zum Vorjahr (welches auch immer) ggfs. geändert hat.

    Dieses Forum ist keine Steuerberatung.
    Das Forum beschäftigt sich mit Elster - der elektronischen SteuerERKLÄRUNG, nicht mit Steuerbescheiden.
    Zuletzt geändert von stiller; 01.05.2011, 00:21. Grund: e fehlte
    Gruss (S)stiller
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    Kommentar


      #3
      AW: lohnt ein eisnspruch ?

      Im Elster Formular gibt es im Menü unter "Extras" die Möglichkeit einer Steuerberechnung.
      Sind Papiersteuerbescheid und Elster-Steuerberechnung vom Ergebnis ziemlich gleich, gab es keine Abweichung vom Finanzamt.

      Ein Einspruch wäre dennoch möglich - wenn man z.B. vergessen hat etwas zu beantragen.

      Wie @stiller schon mitgeteilt hat - am besten die Steuerbescheide 2010 und 2009 abgleichen, ob es irgendwo gravierende Unterschiede gibt.

      Kommentar

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