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zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

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    zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

    Hallo,

    ich mache die erste Steuererklärung meines Lebens und verstehe nicht ganz, was der "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" in der Anlage AV bedeutet, und dementsprechend nicht, ob ich ja oder nein ankreuzen muss.

    Ganz optimistisch frage ich deshalb in die Runde, ob mir das jemand ganz simpel erklären kann, oder ob es da Richtwerte gibt, unter welchen Vorraussetzungen man was ankreuzen sollte? Macht es überhaupt große Unterschiede?

    Für die Altersvorsorgebeiträge fehlt mir noch die diesjährige Bescheinigung meines Anbieters (VBL) für 2010. Kann ich die problemlos nachreichen? Das Formular zickt nämlich rum, weil ich bei AV unter 31 keine Beträge eingegeben habe.

    #2
    AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

    Hallo,

    vorab: die Anlage AV ist ausschließlich für Riester-Renten gedacht und nicht für Beiträge in einen VBL-Rentenvertrag.

    Das Feld "zusätzlicher Sonderausgabenabzug" sorgt dafür, dass die Beiträge in die Riester-Versicherung als zusätzliche Sonderausgaben angesetzt werden können. Dabei wird dann berechnet, wie viel (zusätzliche) Steuererstattung es hierdurch geben würde. Dagegen wird noch die bereits ausgezahlte Zulage gegengerechnet. Nur, wenn die Steuerersparnis größer als die Zulage ist, wird es auch angesetzt - es muss also nie etwas zurück gezahlt werden.

    Der Nachteil beim zusätzlichen Sonderausgabenabzug ist, dass falls die Riester-Rente schädlich verwendet wird (also vorzeitig ausgezahlt wird), müssen neben den Zulagen auch die Steuererstattungen zurück gezahlt werden.

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      #3
      AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

      Hmm, schade, es hätte so schön gepasst mit dem VBL-Zertifikat...

      Wo kommt die VBL-Versicherung denn dann rein? Irgendwo hab ich "Sonderausgaben" ergoogelt, aber unter "Renten" oder "Dauernde Lasten"?
      Ach ja, VBL Vertrag ist mit Kapitalansammlung (östl. Bundesländer) und ohne Riesterförderung.
      Zuletzt geändert von Waldmeisterin; 02.05.2011, 22:25.

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        #4
        AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

        Eben weil die VBLklassik im Abrechnungsverbund Ost auf Kapitaldeckung umgestellt wurde, kann manm dafür die Riesterförderung erhalten. Wenn man die Riesterförderung in Anspruch nehmen will, stellt man bei der VBL den Dauerzulagenantrag und kann in der ESt-Erklärung per Anlage AV die Günstigerprüfung zum Sonderausgabenabzug beantragen.

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          #5
          AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

          Und wenn ich keine Riesterförderung beantragt habe, kann ich die bisherigen Beiträge dann trotzdem von der Steuer absetzen? Oder muss ich noch nachträglich Riester-Förderung beantragen? Und was würde der Spaß kosten?

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            #6
            AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

            Das FA berücksichtigt bei der Günstigerprüfung den ZulagenANSPRUCH, ob die Zulage tatsächlich beantragt wurde, ist egal.
            Heißt, fällt die Günstigerprüfung zugunsten der Zulage aus, gibt es keinen Steuervorteil, selbst wenn die Zulage mangels Antrag gar nicht gezahlt wurde, gewinnt der Sonderausgabenabzug, wird die Zulage vom Steuervorteil abgezogen, und wenn sie nicht beantragt wurde, Pech.
            Ob man die Riesterförderung überhaupt möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden. Sich für den Antrag zum Sonderausgabenabzug aber gegen den Zulagenantrag zu entscheiden, erscheint mir gelinde gesagt wenig sinnvoll.

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              #7
              AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

              Huch, jetzt wird es mir langsam zu kompliziert.

              Meine Anfänger-Überlegung ist ganz einfach folgende:

              Ich würde zum derzeitigen Zeitpunkt nicht freiwillig in irgendeiner Art und Weise zusätzliche Altersvorsorge betreiben, musste aber zwangsweise während meines Angestelltenverhältnis die VBL-Zwangsbeiträge abführen. Daher wäre es mir lieb, wenn ich diesen Beiträgen zumindest in Form einer Steuerrückerstattung noch etwas Positives abgewinnen könnte. (Die Personalsachbearbeiterin erwähnte kurz, eine Steuererklärung würde sich lohnen).

              Ist das realistisch, und wenn ja, unter welchen Ziffern? Es handelt sich immerhin um einen deutlich 3-stelligen Betrag an VBL-Beträgen. Wenn ich dagegen vergleiche, dass man selbst Kontoführungsgebühren absetzen kann, erschiene es mir unverhältnismäßig, wenn ich es hier nicht könnte.

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                #8
                AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

                Mir wird es nun auch zu kompliziert. Absetzbarkeit von Werbungskosten mit Altersvorsorge zu vergleichen ist wenig zielführend.
                Es gibt zig Formen der Altersvorsorge, davon diverse, die nicht steuerlich gefördert werden. Im Westen wäre die VBL maximal absetzbar, wenn man schon vor 2005 im öD war, und das auch wegen i.A. bereits auschgeschöpten Höchstbeträgen eher theoretisch. Steuern sind nunmal kein Wunschkonzert.

                Die Riesterfähigkeit der VBL ist eine Besonderheit im Abrechnungsverbund Ost. Für den Sonderausgabenabzug von Riester ist die Anlage AV zuständig. Dass ein Antrag hierzu ohne Zulagenantrag wenig sinnvoll ist, darauf habe ich mit Begründung hingewiesen. Was man daraus macht, muss halt jeder selbst entscheiden.
                Zuletzt geändert von neysee; 03.05.2011, 00:32.

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                  #9
                  AW: zusätzlicher Sonderausgabenabzug und Vorsorgebeiträge

                  Wobei ich zur Ergänzung auf die von mir im letzten Thread zum Thema VBL (der wenigstens in einem passenden Unterforum stattfand) erwähnte frische BFH-Entscheidung hinweisen möchte. S. dazu auch die Pressemitteilung der VBL vom 18.3., die sich auf deren Homepage unter aktuelles findet.
                  Ob man den Weg gehen und vermutlich gegen das FA die Steuerfreiheit von VBL-Ost nach §3 Nr. 63 EStG durchfechten möchte, muss halt auch jeder für sich entscheiden, immerhin findet hier ja keine Steuerberatung statt.

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