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Kurze Frage zur Entfernungspauschale

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    Kurze Frage zur Entfernungspauschale

    Hallo.

    Ich bin hier grad ziemlich am Verzweifeln und hoffe ich finde hier Hilfe.
    Es geht um die Anlage N - Seite 2 - Zeile 32 & 36.

    Ich habe im Jahr 2010 zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten. Nachdem ich die erste eingegeben (Zeitraum Jan - Aug) hatte, habe ich eine Steuerberechnung und eine Plausibilitätsprüfung gemacht und alles war ok. Als ich die zweite Bescheinigung (Sept - Dez) eingegeben hatte, habe ich erneut eine Prüfung gemacht, allerdings wurde ich dann auf Anlage N - Seite - Zeile 32 & 36 hingewiesen.
    Soweit ich das verstanden habe kommt deshalb eine Fehlermeldung, weil bei der zweiten Bescheinigung ein Betrag bei Zeile 18 (Pauschalbesteuerte AG-Leistungen für Fahrten...) vorhanden ist, in der Anlage N - Seite 2 aber nichts drin steht. Ich habe in der Zeit von Sept - Dez einen Fahrkostenzuschuss von meiner Firma bekommen.
    Meine Frage ist jetzt, ob ich jetzt nur die Tage zwischen Sept und Dez in der Anlage N - Seite 2 angeben muss, oder für das ganze Jahr?
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal.
    Viele Grüße und einen schönen Abend noch.

    #2
    AW: Kurze Frage zur Entfernungspauschale

    Du solltest natürlich die Fahrtkosten für das ganze Jahr angeben, sofern Du über den Pauschbetrag kommst.

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