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Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

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    Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

    Hallo, habe gerade alle Daten in das Elster eingegeben. Nachdem ich auf den Button Berechnung gedruckt habe, kam folgende Abbruch-Meldung:

    "Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Bitte überprüfen sie Ihre Eingaben. "

    Was ist den damit gemeint? In meiner Lohnsteuerkarte ist in Zeile 26. und 27. dazu nichts eingetragen.

    #2
    AW: Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

    Vergessen Sie diesen Abbruchhinweis. Es ist zwar keine Steuerberechnung möglich, aber die Daten können übermittelt werden. Und das Finanzamt liest von der elektronischen Lohnsteuerkarte, die der Arbeitgeber übermittelt hat, die richtigen Werte ab. Und im Papiersteuerbescheid, den Sie erhalten, können Sie erkennen, ob und wo das Finanzamt von Ihren Werten evtl. abgewichen ist.

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      #3
      AW: Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

      wie sind sie denn krankenversichert, und wo haben sie das eingetragen?

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        #4
        AW: Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

        Ich bin über den Arbeitgeber krankenversichert und das ist doch auf der Lohnsteuerkarte unter Punkt 26 angegeben. Das habe ich so auch übertragen.

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          #5
          AW: Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

          Korsika hat Recht- hatte heute nach langem warten die Hotline dran- Berechnung geht wohl nicht korrekt- wurde auf das nächste Update vertröstet

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            #6
            AW: Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

            Danke für netten Antworten. Habe die Steuererklärung dann ohne Berechnung weggeschickt.

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              #7
              AW: Abbruch Hinweise - keine Berechnung möglich

              Zitat von SanSam Beitrag anzeigen
              Ich bin über den Arbeitgeber krankenversichert und das ist doch auf der Lohnsteuerkarte unter Punkt 26 angegeben. Das habe ich so auch übertragen.
              ist ihr arbeitgeber eine krankenkasse?

              man ist entweder gesetzlich pflichtversichert, freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert. und wenn man krankenversichert ist, ist man auch immer pflegeversichert.

              die besagte fehlermeldung deutet daraufhin, das eben kv-beiträge eingetragen wurden, jedoch keine PV was normalerweise nicht sein kann, schon gar nicht bei einem normalen arbeitnehmer.

              wenn die beiträge in der lohnsteuerbescheinigung stehen und von dort abgetippt werden, erscheinen sie automatisch an der richtigen stelle in der anlage vorsorgeaufwand, vorausgesetzt man verrutscht nicht versehentlich in der zeile.

              oder es wurde in einer anderen zeile der anlage vorsorgeaufwand etwas falsch eingetragen.

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