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warum Nachzahlung

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    warum Nachzahlung

    Folgende Situation:

    Frau ist Hausfrau
    Ehemann berufstätig, Steuerklasse 3 und 1 Kind
    Eheschließung April 2010

    Haben Kinderbetreuungskosten angesetzt, die nicht anerkannt wwurden, da die Ehefrau nicht berufstätig ist.

    Sollen jetzt 383 € nachzahlen.

    Eine vergleichbare Familie hat auch Kinderbetreuungskosten angesetzt und außerdem Schwimmunterricht.

    Dies wurde vom selben Finanzamt allerdings anerkann t und sie erhalten eine Erstattung.

    Woher dieser Unterschied?

    Dachte bisher, daß sich eine Eheschließung steuermindernd auswirkt.
    Außerdem bei einem Verdiener eine Nachzahlung?

    #2
    AW: warum Nachzahlung

    Gab es Lohnersatzleistungen der Ehefrau (Elterngeld, Arbeitslosengeld etc.)?

    Wurde eine Anlage Vorsorgeaufwand mit allen Versicherungen eingereicht?

    Wie alt ist das Kind?

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      #3
      AW: warum Nachzahlung

      Mit diesen Angaben kann man nicht konkret antworten. Auf jeden Fall ist die Tatsache, dass die von Ihnen geltend gemachten Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt wurden, nicht ausschlaggebend für die Nachzahlung. Da Sie wohl Arbeitnehmer und Alleinverdiener sind sollte die Steuer über den Daumen durch den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers im Regelfall abgegolten sein. Haben Sie evtl. noch weitere Einnahmen, die bisher nicht dem Steuerabzug unterworfen waren? Oder haben Sie vielleicht auch Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen? Viele Fragen, die Ihre Frage vielleicht beantworten können.

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        #4
        AW: warum Nachzahlung

        kinderbetreuungskosten sind nunmal nur steuerlich abzugsfaehig, wenn doppelte erwerbstaetigkeit vorliegt.

        von VERGLEICHBAREN familien zu reden, würde ich mit vorsicht geniessen, ist die frau da eben nicht nur hausfrau, ist die vergleichbarkeit futsch. und ob das was diese familie alles in der steuererklärung angegeben hat (schwimmunterricht?) dann vom finanzamt auch wirklich anerkannt wird, steht wohl auch noch auf einem anderen Blatt.

        je nach einkommen reicht die gezahlte lohnsteuer bei der gewaehlte steuerklasse 3 jedenfalls eben nicht aus, um der tatsaechlichen steuerschuld aufs jahr gesehen zu genuegen. wären sie nicht verheiratet, hätten sie noch steuerklasse 1 und somit im laufenden jahr schon mehr steuern abführen müssen.

        wären sie also bei der 1 bzw. 4 geblieben, würden sie jetzt im nachgang vermutlich eine erstattung bekommen, als zusammenveranlagter alleinverdiener.

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          #5
          AW: warum Nachzahlung

          Es handelt sich hierbei nicht um meinen Fall.

          Die Ehefrau hatte Bezug von ALG 2010 und die Versicherungen wurden alle geltend gemacht.

          Bei dem anderen Fall war es ebenso.

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            #6
            AW: warum Nachzahlung

            Das Arbeitslosengeld kann die Nachzahlung dem Grunde nach erklären. Denn für das Arbeitslosengeld ist keine Steuer "vorausbezahlt" worden wie beim Arbeitslohn durch die Lohnsteuer. Das Arbeitslosengeld wird beim sogenannten Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Dies bedeutet, dass es nicht versteuert wird, aber bewirkt, dass das übrige Einkommen mit einem höheren Steuersatz besteuert wird - dies kann beim Lohnabzug vorweg nicht berücksichtigt werden und führt zu einer Nachzahlung.

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              #7
              AW: warum Nachzahlung

              es gibt trotzdem noch viele weitere faktoren, die eine vergleichbarkeit zweier fälle dahinraffen. zB ein kind unter 6 jahre, das andere über 6 und wie schon angesprochen die steuerklasse des ehemanns, vielleicht hatte der verglichene nicht die 3 sondern die 4, dann sieht alles ganz anders aus.

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                #8
                AW: warum Nachzahlung

                Die Vergleichsfamilie hatte die selben Vorraussetzungen.

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                  #9
                  AW: warum Nachzahlung

                  Natürlich können wir hier im Forum nicht sagen, warum die Bearbeiter in dem von Ihnen angesprochenen Finanzamt genau so gehandelt haben, wie sie es nun getan haben.

                  Zum Einen fehlen uns die Angaben zu den beiden "Vergleichsfamilien":

                  War das Einkommen der Ehemänner wirklich gleich hoch und war auch das Arbeitslosengeld der Ehefrauen jeweils gleich hoch?

                  Waren die Kinder gleich alt?

                  Wurden die gleichen Beträge eingetragen?

                  Wurden die Kosten jedes Mal wirklich in die gleichen Felder geschrieben?

                  Sind die bei der selben Versicherung (wurden Zusatzbeiträge erhoben etc.)?

                  Dass wirklich beide "Vergleichsfamilien" genau die gleichen Voraussetzungen hatten, ist in so einem Fall sehr unwahrscheinlich. Und selbst wenn: wie sollen wir hier eine Antwort geben?

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                    #10
                    AW: warum Nachzahlung

                    die Diskussion, ohne nähere Kenntnis der Fakten, führt ja zu nichts.

                    Vergleichen sollte man dann zwei Steuerbescheide und die Ergebnisse. Nur so wird deutlich, wo die Unterschiede liegen.

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                      #11
                      AW: warum Nachzahlung

                      Mein Nachbar muss immer nachzahlen.

                      Mit der Elster hat es nix zu tun!
                      Wie die Vorredner sagten:
                      Bescheide vergleichen, nur würde ich meinem Nachbarn nicht meinen Steuerbescheid präsentieren.

                      Empfehlung: StB oder LStHV
                      Gruss (S)stiller
                      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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