Flug zur Ausbildungsstätte?

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  • mariadaniel
    Neuer Benutzer
    • 07.05.2011
    • 2

    #1

    Flug zur Ausbildungsstätte?

    Hallo,
    das ist meine erste Frage hier, und ich hoffe auf Hilfe!
    Mein Mann macht seit einem Jahr sein Masterstudium in einer anderen Stadt. Die Entfernung dorthin beträgt über 600 km. Da wir kein Auto haben, fliegt er dorthin, wir haben alle Belege (FLug, Hotel, Semestergebühr etc.) aufgehoben. Flugkosten letztes JAhr betrugen ca 400 €.
    Wir wollen diese Ausgaben unter Ausbildungskosten absetzen da es sein Erststudium in Deutschland ist, aber dort kann man nur Kosten ansetzen, die über die Kilometerpauschale abgerechnet werden. Es steht extra noch mal da: "Ohne FLug-/Fährkosten".

    Gebe ich nur die Entfernung an, rechnet mir das Programm über 2.000 € an. Tatsächliche Ausgaben sind aber, wie gesagt, nur ca. 400 €, nur leider kann ich das nirgends angeben.
    Gibt es irgendeine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, bzw. zu umgehen? Ich möchte das nicht als Kilometerpauschale anrechnen lassen, da das geschummelt wäre, und die angesetzte Summe auch 5 Mal so hoch ist wie die tatsächlichen Kosten.

    Danke für Ihre Rückmeldungen!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Flug zur Ausbildungsstätte?

    Für Ausbildungskosten gelten die gleichen Regeln wie bei Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Die Entfernungspauschale gilt daher nicht für Flugkosten. Diese sind mit den tatsächlichen Kosten anzusetzen. Wohl aber gilt die Entfernungspauschale für die Fahrten von und zum Flughafen.

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    • mariadaniel
      Neuer Benutzer
      • 07.05.2011
      • 2

      #3
      AW: Flug zur Ausbildungsstätte?

      Danke für die Antwort.
      Das Problem ist: mein Programm lässt mich eben die tatsächlichen Kosten nirgends eintragen. Daher ja auch meine Frage.

      Wo soll ich die denn geltende machen? Unter "Ausbildungskosten" gibt es den Punkt "Fashrt zur Arbeitsstätte", "Unterkunft", "Verpflegungspauschale", "Seminargebühren", "Lehrmittel" und "sonstiges". Soll ich es dann bei sonstiges eintragen?

      Danke!

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      • Aron
        Neuer Benutzer
        • 08.07.2007
        • 415

        #4
        AW: Flug zur Ausbildungsstätte?

        Kosten für das Erststudium waren bislang oftmals "nur" Sonderausgaben. Werbungskosten kommen z.B. in Betracht, wenn das ganze über ein Beschäftigungsverhältnis läuft (Bankakademie - Arbeitgeber stellt Arbeitnehmer für Studium frei und bezahlt ihn für seine Ausbildung).

        Hauptvordruck, Zeile 47 für Sonderausgaben.
        Erläutern und Gesamtsumme eintragen. Gegebenenfalls ein separates Berechnungsblatt der Erklärung beifügen.

        ODER

        Anlage N, Zeile 44, Werbungskosten: Fortbildungskosten
        Eintrag Fahrtkosten auswählen, tatsächliche Kosten eintragen. Mit "Hinzufügen" kann man alle benötigte Spalten aufbauen.

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        • Falzo
          Neuer Benutzer
          • 12.01.2010
          • 3087

          #5
          AW: Flug zur Ausbildungsstätte?

          einfach eine excel-tabelle erstellen mit saemtlichen studien-bezogenen aufwendungen. dann die gesamtsumme eintragen mit dem vermerk `sh. aufstellung´.

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