Krankengeld

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  • schnosch

    #1

    Krankengeld

    Hallo Zusammen,

    es geht um die Eintragung des Krankengeld und dessen Beiträge.

    Wo ich das Krankengeld eintrage weiß ich mittlerweile

    Auf der Bescheinigung des Krankengeld (Entgeltersatzleistungen) stehen noch Beiträge zur Rentenversicherung bzw Pflegeversicherung und auch Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit. Aber wo trage ich diese ein?
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Krankengeld

    da dies m. E. die Beiträge sind, die die Krankenkasse an Stelle des Arbeitgebers übernommen hat: gar nicht.

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