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Bescheidabholung bei Änderungsbescheid

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    Bescheidabholung bei Änderungsbescheid

    Hallo, ich habe für 2009 einen berichtigten Steuerbescheid (Bescheiddatum 17.03.2011)erhalten. Da ich meine Steuererklärung authentifiziert über Elster abgegeben habe konnte ich beim Erstbescheid (21.12.2010) die Bescheidabholung problemlos durchführen; jetzt beim Änderungsbescheid geht das nicht mehr. Hat da jemand Erfahrungen dazu??

    #2
    AW: Bescheidabholung bei Änderungsbescheid

    Hallo,
    warum wurde der Bescheid denn geändert, hast du eine korrigierte Erklärung verschickt und dort wieder beantragt, dass du die Bescheiddatenabholung möchtest ?
    Nur dann, lässt sich der Bescheid wieder abholen.

    Wenn du also nur irgendetwas per Post oder schriftlich nachgereicht hst und das Finanzamt hat daraufhin geändert, gibt es natürlich keine elektronische Bescheiddatenrücklieferung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Bescheidabholung bei Änderungsbescheid

      Hallo bajass9902,

      da Sie hier in diesem Forum posten, gehen wir zunächst davon aus, dass Sie Ihre Einkommensteuer-Erklärung 2009 mittels ElsterFormular - Version: 12.x erstellt und mit der Möglichkeit einer eBdA - elektronischen Bescheiddaten-Abholung erfolgreich versandt hatten.

      Weiter konnten Sie dann wohl den eBescheid aus diesem Programm erfolgreich abholen.

      Ein Änderungsbescheid zur Einkommensteuer setzt in aller Regel einen Einspruch voraus.

      Dieser wird entweder formlos in schriftlicher Form eingereicht oder zur Niederschrift beim Sachbearbeiter im Finanzamt aufgenommen.

      Einen Änderungsbescheid per ELSTER gibt es so daher nicht!

      mit freundlichen Grüssen
      ElsterGeist71

      PS: Lachen, ist die beste Medizin! :-)

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        #4
        AW: Bescheidabholung bei Änderungsbescheid

        Unabhängig vom Grund der Änderung (Einspruch, Kontrollmitteilungen, etc.) kann bei der Übermittlung mit ELSTER immer nur der Bescheid abgerufen werden, für den die elektronischen Daten erstmalig verwendet wurden bzw. für den auf ihre Daten zugegriffen wurde.

        Streng genommen greift das Finanzamt bei einer Änderung nicht mehr auf die von Ihnen übermittelten Daten zu, sondern auf die Daten, die in den jeweiligen Programmen der Finanzbehörden gespeichert sind. Daher gibt es auch keine Datenrückübermittlung.

        Spätestens nach der zweiten oder dritten Änderung wird es nämlich sehr schwer, noch auseinanderhalten zu können, welche Daten nun von Ihnen und welche von der Finanzverwaltung stammen. Daher bieten alle Programme nur die einmalige Möglichkeit der Bescheiddatentrückübermittlung an. Danach müssen Sie immer auf den Papierbescheid warten.

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          #5
          AW: Bescheidabholung bei Änderungsbescheid

          Kam eine Mail mit dem Hinweis, dass Steuerdaten zur Abholung bereitstehen?

          Eine Kollegin hatte eine solche, wunderte sich, weil der Originalbescheid bereits abgeholt wurde, erinnerte sich dann auf meine nervigen Nachfragen, dass sie Einspruch eingelegt hatte.

          U.U. ist also auch ein Änderungsbescheid abrufbar.

          Gruss stiller
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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