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    Steuerberaterwechsel

    Folgende Situation: Wir haben Mitte 2010 den Steuerberater gewechselt.

    Der Streitpunkt ist die Jahresbescheinigung 2010. Der ehemalige Steuerberater meint, dass dies der neue für das gesamte Jahr 2010 erstellen muss. Der neue Steuerberater meint, dass der ehemalige eine bis zur Abmeldung erstellen muss und er dann eine zweite für den Rest erstellen wird.

    Gibt es dazu eine Richtlinie? Sofern ähnliche Erfahrungen bestehen oder eine Richtlinie bekannt ist, bitte ich um ein Feedback.

    Das Problem besteht nun seit ca. 5 Monaten und die Mitarbeiter werden unruhig!

    Kann ich das notfalls auch selbst, d.h. die Jahresbescheinigung 2010, für die Mitarbeiter erstellen? Irgendwie muss ich eine Lösung finden.
    Zuletzt geändert von ; 14.05.2011, 11:25.

    #2
    AW: Steuerberaterwechsel

    Zitat von Sir_Nick Beitrag anzeigen
    Kann ich das notfalls auch selbst, d.h. die Jahresbescheinigung 2010, für die Mitarbeiter erstellen?
    Natürlich. Oder ein Steuerberater der dazu beauftragt wird.

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      #3
      AW: Steuerberaterwechsel

      die Pflichten des Arbeitgebers sind unter anderen im § 41b EStG geregelt.
      zusammengefasst:
      hat der AG bis zum 28.02. des Folgejahres die Lohnsteuerbescheinigung der Steuerbehörde zu übermitteln und eine Kopie dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

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        #4
        AW: Steuerberaterwechsel

        Dear Sir Nick,

        ich möchte nur warnend den Finger erheben:
        Ein unterjähriger Steuerberaterwechsel ist keine einfache Angelegenheit!
        Eigentlich ist es üblich, dem neuen Steuerberater alle notwendigen Informationen zur Mandatsfortführung mitzuteilen. Dies hat hier scheinbar nicht vollständig stattgefunden. Schon lange vor dem beabsichtigten Wechsel sollte mit dem neuen und dem alten StB abgestimmt worden sein, wer für welche Tätigkeiten die Verantwortung übernimmt. Dies sollte schriftlich festgehalten werden. Andernfalls findet man sich im Schwarze-Peter-Spiel wieder, wie Sie momentan. Das Problem ist ja nun schon über Monate ungeklärt, und zeigt Außenwirkung über die Geschäftsführung hinaus auf die Belegschaft.

        Die Haftung bleibt jedenfalls bei poor little Sir Nick hängen, deshalb die vorstehenden Hinweise auf die Pflichten des AG, - nicht des betrauten oder ehedem betrauten StB.
        Ich lege Ihnen im Zweifelsfall eine(n) Fachanwalt(in) für Steuerrecht ans Herz.
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: Steuerberaterwechsel

          Hallo,

          als Dienstleister für Lohnabrechnung erleben wir das Problem leider immer wieder. Eine gesetzliche Regelung gibt es leider nicht. Oftmals wird sogar die Möglichkeit der geteilten Lohnsteuerbescheinigung (LStB) bestritten. Dies läßt sich allerdings in den FAQ von ElsterOnline nachlesen (https://www.elster.de/faq_ag_nw.php#faq):

          "Bei einem unterjährigen Systemwechsel greift der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dahingehend kann in dieser Ausnahmesituation die Vorgehensweise an die innerbetrieblichen Abläufe angepasst werden. Es stehen Ihnen die folgenden beiden Möglichkeiten zur freien Auswahl:

          1. Übernahme der Daten in das neue System. Elektronische Übermittlung und Ausdruck einer einzigen Lohnsteuerbescheinigung am Ende des Kalenderjahres beziehungsweise am Anfang des Folgejahres.

          2. Falls eine Übernahme der Daten in das neue System nicht möglich ist, so können zwei separate Bescheinigungen übermittelt und ausgedruckt werden
          (1. Lohnsteuerbescheinigung: mit dem Altsystem bis zum Wechselzeitpunkt;
          2. Lohnsteuerbescheinigung: mit dem Neusystem ab dem Wechselzeitpunkt). Achten Sie bei dieser Vorgehensweise bitte darauf, dass es bei den Beschäftigungszeiträumen nicht versehentlich zu ungewollten Überschneidungen oder Lücken kommt."

          Probleme kann es allerdings bei der Erstellung der LStB für den "alten" Steuerberater geben, da grundsätzlich diese nur bei einem Austritt des Mitarbeiters unterjährig erstellt wird. Hinterlegt man allerdings einen "Austritt" im Lohnprogramm, wird die richtige 36er-SV-Meldung in eine falsche 30er-Abmeldung geändert.

          Aufgrund dieser Problematik übernehmen wir bei einem Wechsel die kompletten Vortragswerte und erstellen eine LStB für das ganze Jahr.

          Auf unserer Homepage finden Sie den genauen Ablauf bei einem Wechsel von z.B. einem Steuerberater zu uns: http://www.lohnzentrum.de/leistungsangebot/lohnabrechnung-fuer-unternehmen/ablauf-beschreibung.html

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