Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Lt. Einkommensteuererklärung 2010 mit dem Elster Programm wird eine gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Stuerermäßigung von 70 Euro berücksichtigt.
Lt. Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, sind diese 70 Euro nicht berücksichtigt worden und zwar heißt es hier:
Ein Sonderausgeabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge i. H. von 600 Euro kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.
Aber warum berücksichtigt das Elster Programm?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar...
Gruß
vielleicht kann mir jemand helfen.
Lt. Einkommensteuererklärung 2010 mit dem Elster Programm wird eine gesonderte Feststellung nach § 10a Abs. 4 EStG über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Stuerermäßigung von 70 Euro berücksichtigt.
Lt. Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, sind diese 70 Euro nicht berücksichtigt worden und zwar heißt es hier:
Ein Sonderausgeabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge i. H. von 600 Euro kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist.
Aber warum berücksichtigt das Elster Programm?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar...
Gruß
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