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Lebensbescheinigung Versorgungsempfänger

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    Lebensbescheinigung Versorgungsempfänger

    Ich bin Ansprechpartner für die Lohnsteuerfälle bei einem großen Arbeitgeber, der Versorgungsbezüge zahlt. Da ich zu dem Problem der Kenntnis über verstorbene Versorgungsempfänger im Rahmen des Datenaustausches zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung nicht fündig geworden bin, versuche ich mein Glück in diesem Forum.

    Wenn ein Versorgungsempfänger starb, erfuhr das der Arbeitgeber ja bisher spätestens, wenn keine neue Lohnsteuerkarte vorgelegt wurde. Nun gleicht ja die Finanzverwaltung die Daten ständig mit den Meldebehörden ab. Wird dann die Lohnsteuerklasse bei einer entsprechenden Sterbemeldung des Einwohnermeldeamts vom Programm automatisch auf "0" gesetzt? Wenn die Lohnsteuerklasse im Datensatz bleibt, erfahren die Zahlstellen der Versorgungsbezüge nach wie vor nichts und die Bezüge laufen weiter.

    Vielleicht hat ja jemand eine Antwort. Vielen Dank!

    #2
    AW: Lebensbescheinigung Versorgungsempfänger

    Da der Link leider nicht zu posten ist:
    www.elster.de
    - Arbeitgeber
    - Elektronische Lohnsteuerkarte

    Soweit ich das verstanden habe, wird von der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung in ELStAM eingetragen, dass X am ... verstorben ist.

    Der Arbeitgeber muss monatlich die Änderungsliste abrufen, um zu erfahren, ob sich etwas in seinem Datenbestand getan hat. Über diese Liste erfährt er auch, wenn ein Zahlungsempfänger nicht mehr lebt.

    Kommentar


      #3
      AW: Lebensbescheinigung Versorgungsempfänger

      wenns über die elstam mitgeteilt würde, dürfte es wohl ein problem mit dem steuergeheimnis geben. normal dürfte dem arbeitgeber in diesem falle über die änderung nur die sperrung der bisherigen elstam mitgeteilt werden, nicht jedoch der grund. folge: der arbeitgeber muss wenn er weiter versorgungsbezüge zahlt steuerklasse 6 anwenden.

      einfach die zahlung einstellen unter der vermutung, der versorgungsempfänger könnte ja gestorgen sein, sollte m.e. tunlichst vermieden werden. es gibt genug andere gründe, warum die elstam für einen arbeitgeber nicht mehr zur verfügung stehen kann. z.b. ein aktives dienstverhältnis wird begründet oder der versorgungsempfänger lässt seine elstam sperren.

      die fragestellung die hier aufgeworfen wird ist aber letztlich ein problem zw. arbeitgeber und versorgungsempfänger also ein rein privatrechtliches problem. das dafür bisher eine nicht mehr vorgelegte lohnsteuerkarte als indiz hergehalten hat, ändert nichts an der tatsache, dass es die steuerverwaltung nichts angeht, wie der arbeitgeber an seine informationen über das ableben eines bisherigen versorgungsempfängers kommt. gleiches gilt ja wohl zb auch für die rentenversicherungen egal ob gesetzlich oder privat. auch die hätten ein solches interesse und müssen selbst sehen wie sie an die infos kommen.
      Zuletzt geändert von ; 14.06.2011, 00:51.

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