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fahrtkosten zur schule für volljähriges kind

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    fahrtkosten zur schule für volljähriges kind

    hallo,
    würde mich freuen wenn mir wer helfen könnte.
    mach eben meine steuererklärung für 2010.
    wohne mit meiner volljährigen tochter allein und sie macht schule 15km entfernt, die kosten
    dafür muß ich aufbringen. wie kann ich diese in der steuererklärung bei mir
    geltent machen? was ist mit den weiteren schlulpraktischen aufwendungen
    kann ich die auch absetzten?
    wenn,
    dann wo in der anlage kind

    #2
    AW: fahrtkosten zur schule für volljähriges kind

    Fahrtkosten des Kindes zur Schule sind unabhängig von der Frage wer es bezahlt steuerlich nicht abzugsfähig. Auch was man für Lehrmittel etc. aufbringen muss (Klassenfahrten, Projektwochen) ist steuerlich gesehen "reines Privatvergnügen".

    Der einzige Punkt - als Alleinerziehender (wenn neben der volljährigen Tochter keine weitere volljährige Person im gleichen Haushalt lebte) gibt es einen Entlastungsbetrag. Anlage Kind, Zeile 42 - 45.

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