Guten Morgen!
Eine Freundin lebt seit Mitte 2010 von ihrem Mann getrennt und möchte auch eine getrennte Veranlagung. Ob es wirtschaftlich ist, sei mal dahingestellt. In der Steuererklärung gibt sie "getrennt lebend" an. Nun die Frage: Muss sie dann auch noch die Daten des "Nochehemanns" angeben? Oder kann sie den Teil einfach weglassen?
Der Gatte hat seine EkSt-Erklärung wahrscheinlich schon im Februar abgegeben. Es sind nur Vermutungen von ihr. Genaue Angaben bekommt sie nicht. Welche Fristen wären einzuhalten, falls sie doch noch eine gemeinsame Erklärung möchte? Falls überhaupt noch möglich... Ihre Anwältin ist auch selten zu sprechen und im Grunde wenig hilfreich.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Eine Freundin lebt seit Mitte 2010 von ihrem Mann getrennt und möchte auch eine getrennte Veranlagung. Ob es wirtschaftlich ist, sei mal dahingestellt. In der Steuererklärung gibt sie "getrennt lebend" an. Nun die Frage: Muss sie dann auch noch die Daten des "Nochehemanns" angeben? Oder kann sie den Teil einfach weglassen?
Der Gatte hat seine EkSt-Erklärung wahrscheinlich schon im Februar abgegeben. Es sind nur Vermutungen von ihr. Genaue Angaben bekommt sie nicht. Welche Fristen wären einzuhalten, falls sie doch noch eine gemeinsame Erklärung möchte? Falls überhaupt noch möglich... Ihre Anwältin ist auch selten zu sprechen und im Grunde wenig hilfreich.
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