Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Problem mit Lohnsteuerbescheinigung Werkstudent

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Problem mit Lohnsteuerbescheinigung Werkstudent

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade zum ersten mal an der Elster Software und bin ganz gut vorangekommen. Jetzt taucht folgendes Problem auf:
    Ich war bis März als Werkstudentin beschäftigt hab keine lohnsteuer gezahlt und auf der Lohnsteurbescheinigung für diese Zeit sind demnach nur die Zeilen 3,22 und 23 ausgefüllt. Elster will aber auch 4 und 5. Und ohne komme ich nicht weiter.
    Für den Rest des Jahres habe ich alle Angaben aus meiner Angestelltentätigkeit und das läuft.
    Was muss ich denn machen, damit auch die erste Bescheinigung so akzeptiert wird?? Kann ich irgenwo angeben, dass das eine Arbeit als Werkstudent war?

    Danke für die Hilfe!

    #2
    AW: Problem mit Lohnsteuerbescheinigung Werkstudent

    wenn keine Steuern gezahlt wurden, in Zeile 4 und 5 eine 0 eingeben

    Kommentar


      #3
      AW: Problem mit Lohnsteuerbescheinigung Werkstudent

      1000 Dank! Manchmal ist alles so einfach! Hast meinen Feierabend gerettet!

      Kommentar


        #4
        AW: Problem mit Lohnsteuerbescheinigung Werkstudent

        Jetzt muss ich doch nochmal fragen:

        Durch die Angabe meiner Werksstudentenzeit habe ich plötzlich ca 350,00€ "verloren" und muss nun 150 € nachzahlen. Kann das sein? Ich dachte als Werksstudent ist man steuerbefreit? Muss ich das jetzt etwa nachträglich abdrücken? Ich hatte dieses Jahr so hohe Fortbildungskosten (aufgeführt unter Werbungskosten) dass ich eigentlich mit einer recht hohen Rückzahlung gerechnet hatte...

        Kommentar


          #5
          AW: Problem mit Lohnsteuerbescheinigung Werkstudent

          steuerfrei wäre das Praktikum nur, wenn der Arbeitgeber für die Vergütung die Pauschalversteuerung gewählt hätte.
          Es wurde aber doch eine Lohnsteuerkarte abgegeben, der Arbeitgeber hat auch eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt.

          Es zählen in diesem Fall alle Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit und daraus ermittelt sich die zu zahlende Einkommensteuer.

          Kommentar

          Lädt...
          X