Hallo allerseits,
ich sitze gerade an meiner LS und bin etwas ratlos.
Mein Arbeitgeber zahlt mir vorab Fahrtkosten, die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind (Zeile 18 "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung ..."). In meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass er 25 km pro Strecke übernimmt. Ich fahre täglich 75 km (eine Strecke, also 150 km am Tag).
Muss ich jetzt bei den Werbungskosten unter "einfache Entfernung" angeben, dass ich 75 km eine Strecke fahre oder ziehe ich die 25 km, die vom Arbeitgeber übernommen werden, ab und tippsel da nur 50 km ein?
Bitte dringend um Antwort.
Herzlichen Dank schonmal vorab
LG Tina
ich sitze gerade an meiner LS und bin etwas ratlos.
Mein Arbeitgeber zahlt mir vorab Fahrtkosten, die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind (Zeile 18 "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung ..."). In meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass er 25 km pro Strecke übernimmt. Ich fahre täglich 75 km (eine Strecke, also 150 km am Tag).
Muss ich jetzt bei den Werbungskosten unter "einfache Entfernung" angeben, dass ich 75 km eine Strecke fahre oder ziehe ich die 25 km, die vom Arbeitgeber übernommen werden, ab und tippsel da nur 50 km ein?
Bitte dringend um Antwort.
Herzlichen Dank schonmal vorab
LG Tina
Kommentar