Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu Anlage N - Zeile 36 (Entfernungspauschale)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu Anlage N - Zeile 36 (Entfernungspauschale)

    Hallo allerseits,

    ich sitze gerade an meiner LS und bin etwas ratlos.

    Mein Arbeitgeber zahlt mir vorab Fahrtkosten, die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind (Zeile 18 "Pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung ..."). In meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäß, dass er 25 km pro Strecke übernimmt. Ich fahre täglich 75 km (eine Strecke, also 150 km am Tag).

    Muss ich jetzt bei den Werbungskosten unter "einfache Entfernung" angeben, dass ich 75 km eine Strecke fahre oder ziehe ich die 25 km, die vom Arbeitgeber übernommen werden, ab und tippsel da nur 50 km ein?

    Bitte dringend um Antwort.
    Herzlichen Dank schonmal vorab

    LG Tina

    #2
    AW: Frage zu Anlage N - Zeile 36 (Entfernungspauschale)

    Natürlich die volle einfache Entfernung. Die Arbeitgeberleistungen sind in Zeile 40 einzutragen.

    Ich würde mich aber darauf einstellen, dass vom Finanzamt nachgefragt wird, warum der AG nur eine Entfernung von 25 km ansetzt, obwohl 75 km gefahren werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Anlage N - Zeile 36 (Entfernungspauschale)

      Hallo Krake,

      vielen Dank für Deine Antwort.

      Ich denke, ich werde die vollen Kilometer eintragen, denn, wie Du schon gesagt hast, der pauschalbesteuerte Arbeitgeberanteil ist ja bereits in Zeile 40 voreingetragen (Übernahme von der Lohnsteuerkarte). Das wird das Finanzamt wohl von selbst abziehen.

      Gruß
      Tina

      Kommentar

      Lädt...
      X