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Heimunterbringung

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    Heimunterbringung

    Hallo,
    mein Vater zahlt für seine Mutter die Heimunterbringung abzüglich der Kostenübernahme der Pflegekasse.
    Wie ich nun recherchiert habe, können wir das unter "außergewöhnliche Belastungen" angeben.

    Mein Vater ist allerdings nicht der Vormund meiner Oma, zahlt aber für sie. Ist dies ein Problem?
    Und muss ich dort noch weitere Angaben machen, dort gibt es ja nur die Felder "Aufwendungen und erhaltene Leistungen" ? Muss ich Kopien der Monatsabrechnungen mitschicken?

    Vielen Dank im vorraus

    #2
    AW: Heimunterbringung

    Hallo,
    das ist eine ziemlich komplizierte Berechnung. Der zu zahlende Unterhalt splittet sich in "normalen Unterhalt" nach § 33a EStG und in "besonderen Lebensunterhalt" nach § 33 EStG. Damit das Finanzamt eine korrekte Ermittlung durchführen kann, braucht es die eigenen Einkünfte und Bezüge der Mutter (Rente, Zinsen, Pension, Vermietung, etc.), die gesamten Kosten für das Pflegeheim und die Erstattungen der Pflegekasse. Und dann kann gerechnet werden. Falls Du das selber machen willst findest Du in der Suchmaschine im Internet unter BMF Schreiben 02.12.2002 das entsprechende Berechnungsschemata.

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