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Selbstständig als Übungsleiter...

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    Selbstständig als Übungsleiter...

    Hallo,
    ich arbeite nebenberuflich selbständig als Legasthenietrainerin (Lese-Rechtschreibtraining) und muss nun zum ersten Mal diese Tätigkeit bei der Steuererklärung berücksichtigen.
    Laut dem Testheft Steuern fülle ich die Anlage S aus und gebe dort in Zeile 4 meine Gewinne ein.
    Aber was muss ich sonst noch eintragen, wo zeige ich meine Ausgaben an und welche Unterlagen muss ich mit einreichen? (Nur Einnahme-Überschuss-Rechnung oder auch alle Belege)?

    Vielen Dank für die Infos,
    Rabe 17

    #2
    AW: Selbstständig als Übungsleiter...

    Kommt darauf an ... (wie immer passt diese Antwort auch hier).

    Wenn Sie selbstständig für eine öffentliche Einrichtung arbeiten, sind Ihre Einkünfte bis 2.100 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes).

    Tragen Sie in diesem Fall in Zeile 4 nur Ihre Einnahmen abzüglich dieses steuerfreien Betrages ein (im Zweifelsfall 0). Die Berechnung tragen Sie in Zeile 36 ein. Aufwendungen können übrigens dann auch nur insoweit geltend gemacht werden, als dass auch sie 2.100 € übersteigen.


    Wenn Sie für Privatpersonen arbeiten müssen Sie eine Gewinnermittlung erstellen. Die Anlage EÜR bietet Ihnen da Hilfestellungen, ist allerdings erst bei Umsätzen von mehr als 17.500 € Pflicht. Je nach Umfang der Einnahmen und Ausgaben lohnt sich da ggf. auch eine "von Hand" erstellte Gewinnermittlung (z. B. über Excel), die dann als Anlage zur Einkommensteuererklärung eingereicht wird.



    "Alle Belege" müssen übringens nicht eingereicht werden. Nur die Gewinnermittlung.

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      #3
      AW: Selbstständig als Übungsleiter...

      Danke für Ihre Nachricht.

      Leider ist meine Tätigkeit "sowohl als auch..."
      Ich gehe für einige Stunden in die Schule und einige Kinder kommen zu mir nach Hause.
      Die Abrechnung für die Schule erfolgt über den Förderverein, für die anderen Kinder bezahlen die Eltern privat.
      Bedeutet das nun 2 Anlagen? Der ultimative Alptraum!

      Rabe17

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        #4
        AW: Selbstständig als Übungsleiter...

        Nein.

        Das kommt alles auf eine Anlage, nur bei der Berechnung des Gewinns muss man aufpassen, dass die Steuerfreiheit nur für die Zahlungen der Schule gilt und dass die direkt damt im Zusammenhang stehenden Ausgaben eben auch nicht abgezogen werden dürfen.


        Also: ja, kompliziert wird's schon.

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          #5
          AW: Selbstständig als Übungsleiter...

          Hallo in die Runde,
          es betrifft auch mich, Meisterschulentranier für das KFZ-Gewerbe.Seit heute.Ich weiss (Dank dieser Seite) das ganze gehört in Anlage S auch wenn es unter 2100Euro ist.Wie das geht wird sich für die Erklärung 2011 irgendwie erklären.Was ich gerne wüßte, muss ich diesen Job sofort dem Finanzamt melden oder reicht das mit der nächsten Steuerklärung? Und wo bekomme ich eine verständliche Erklärung zum ausfüllen dieser Anlage S.Ich hoffe ich finde hier Hilfe,wäre echt nett

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            #6
            AW: Selbstständig als Übungsleiter...

            Das Elster-Formular bietet zu jedem Feld eine Eintragungshilfe.

            Ich persönlich würde die Vortragstätigkeit kurz beim Finanzamt anzeigen - auch direkt mit dem Hinweis darauf, dass es sich um eine Vortragstätigkeit handelt, für die die Steuerfreiheit gilt.

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              #7
              AW: Selbstständig als Übungsleiter...

              Danke für die hilfe

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