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Aufbewahrung von Steuerbescheiden

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    Aufbewahrung von Steuerbescheiden

    Hätte mal eine Frage,

    Meine Steuerbescheide häufen sich im Keller.

    Wie lange müssen diese aufbewahrt werden, eh ich sie vernichten könnte ?



    Danke schonmal gruß waldgeist

    #2
    AW: Aufbewahrung von Steuerbescheiden

    als Kaufmann und Unternehmer;
    Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen 10 Jahre nach Ablauf der Festsetzungsfrist.

    Private;
    gibt es keine Aufbewahrungsfrist. Allerdings sollte man daran denken, daß ein Steuerbescheid mitunter zum Nachweis von Einkommenssituationen benötigt wird. Von daher im eigenen Interesse schon mal eine Zeit aufheben.

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      #3
      AW: Aufbewahrung von Steuerbescheiden

      sollte man sicher davon abhängig machen, wie lange man rückwirkend mal bescheide brauchen könnte. aus sicht der steuer wäre die festsetzungsfrist - normal 4 jahre nach erklärungsabgabe - eine sinnvolle orientierung. ansonsten is halt wie bereits von sophie dargestellt interessant, wenn andere alte bescheide vorgelegt haben wollen. typischerweise am längsten rückwirkend könnte man die bescheide wohl für die rente benötigen. aber wenn dort auch alles auf dem laufenden ist, dürfte auch das kein thema sein. im übrigen werden die bescheiddaten in den ämtern ebenfalls aufbewahrt. auch dort gelten aufbewahrungsfristen von 10 Jahren, ab dem alle vorläufigkeiten erledigt sind. somit kann man zur not immer noch aufs amt gehen und sich zumindest von der aktenausfertigung nen abdruck ziehen lassen.

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