Hallo zusammen, in Elster-Formular 2010 habe ich die Angaben zur Riesterrente eingetragen  in Anlage AV, das war auch alles plausibel, die Berechnung schien ohne Fehler zu sein. Der Bescheid vom Finanzamt fiel aber wesentlich geringer aus (444 EUR weniger). Er fing gleich mit dem Satz an: Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetztlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft, ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S.1959). Der nächste Satz lautet: Ein Sonderausgabenabzug der geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge (§10a EStG) i.H.v 1.580 EUR kommt nicht in Betracht, weil der nach Ihren Angaben errechnete Zulagenanspruch günstiger ist. Das verstehe ich leider nicht. Letztes Jahr habe ich es exakt genauso gemacht, und da wurde es im Bescheid vom FA berücksichtigt. Es wurde die ganzen Jahre berücksichtigt, seit ich Riester habe (seit 2002)
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Riesterrente
				
					Einklappen
				
			
		
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 AW: Riesterrente
 
 Wo weichen die Bescheide in der Berechnung voneinander ab?Zitat von Questa Beitrag anzeigenDer Bescheid vom Finanzamt fiel aber wesentlich geringer aus (444 EUR weniger).(seit 2002)
 
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 AW: Riesterrente
 
 ab dem Punkt: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben gezahlte Kirchensteuer gibt es Abweichungen zwischen Elster und FA ( Elster hat nicht die erstattete KirST), nächster Punkt: Summe der unbeschränkte abzugsfähigen Sonderausgaben, da hat Elster meine Angaben für gezahlte Beiträge, dazu Altervorsorgezulage - abzugsfähig EUR 2.100, das hat FA Bescheid nicht. Deshalb der bereits zitierte Satz des FA. Dadurch weichen natürlich alle weiteren Zahlen auch ab. Ich wundere mich nur deshalb, weil es letztes Jahr nicht so war, da waren alle Angaben im Bescheid des FA und in der Elster-Berechnung fast identisch.
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 AW: Riesterrente
 
 Da hast Du Dir ja die Antwort selber schon gegeben:Zitat von Questa Beitrag anzeigenab dem Punkt: unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben gezahlte Kirchensteuer
 
 Zitat von Questa Beitrag anzeigenElster hat nicht die erstattete KirST
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 AW: Riesterrente
 
 Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Bei kleinsten Abweichung (z.B. erstattete Kirchensteuer) kann es schon zu einem anderen Ergebnis der Günstigerprüfung kommen. Das sieht man z.B. auch an dem Betrag den Elster vorher als "zusätzliche Steuerermäßigung nach §10a EStG" angeszeigt hat. Umso kleiner dieser Betrag bei Deiner Berechnung war umso mehr machen kleine Abweichungen was aus.
 
 Ich würde eine korrigierte Steuererklärung im Elster Formular mit dem Erstattungsbetrag erstellen und dann schauen, ob genauso berechnet wird. Dann ist zwar immernoch der Zulagenanspruch günstiger, aber es gibt die Sicherheit, dass das Finanzamt alles richtig gemacht hat.
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 AW: Riesterrente
 
 Man muss die Erläuterungen im Bescheid schon aufmerksam lesen.
 
 Berechnung in ElsterFormular: Sonderausgabenabzug in Höhe 2100 für Riester
 FA: kein Sonderausgabenabzug für Riester in Höhe von 1580, da Zulage günstiger.
 
 Da sollte man sich doch neben Gedanken über falsche Angaben zur Kirchensteuererstattung u.ä. erstmal fragen, wo die Diskrepanz zwischen den o.a. Beträgen kommt.
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