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Elster online Abgabe – Belege Fachbücher einreichen?!

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    Elster online Abgabe – Belege Fachbücher einreichen?!

    Hallo Zusammen,

    mit dem lieben Finanzamt habe ich mal wieder so meine Erfahrungen gemacht, sprich ein unfreundliches Telefongespäch mit der Steuerbearbeiterin!

    Thema "Wo sind die Unterlagen zu den Fachbüchern?"

    Also, ich habe meine Steuer mit dem Wiso-Programm gemacht, per Elter online übermittelt und auch eine Liste mit den Belegen erhalten welche ich mit einreichen muss! Soweit...

    Nun kam der Anruf "Wo sind die Belege?". Ich bin "natürlich" sehr freundlich gewesen und habe der guten Dame versucht zu erklären, dass ich diese nicht einreichen muss und wenn es Unklarheiten gibt, das Finanzamt diese anfordern muss.

    Kommentar von ihr "Das Stimmt nicht!!! Gut dann werde ich die einzelnen Posten streichen und sie bekommen nichts.."

    Jetzt habe ich mich auf der Elster-Seite genau umgesehen und auch schon gegoogelt aber ich komme immer wieder zum Schluss: "Ich habe Recht!"

    Gibt es hierzu weitere Info oder Erfahrungen hier im Forum?

    Danke und Grüße

    Thomas

    #2
    Wenn die Dame vom Finanzamt auf die Belege besteht, hat man schlechte Karte wenn man diese nicht einreicht. Das Finanzamt muss sich vor niemandem rechtfertigen, wie intensiv es einen Steuerfall prüft und welche Belege es dazu haben will.

    Die Bearbeiterin sollte jedoch eigentlich wissen, dass bei Nutzung von ElsterFormular und anderer Software nicht automatisch alles einzureichen ist. Ich würde die Belege zustellen und im Begleitschreiben um Auskunft bitten, ob und was das Finanzamt in den nächsten Jahren alles haben will um Verzögerungen und Rückfragen zu vermeiden. Man kann dann ja auch noch mal darauf hinweisen, dass beim Gebrauch eines Programmes mit Datenübermittlung nur grundsätzlich einzureichen sind:

    https://www.elster.de/
    ELIAS fragen: Belege zur Steuererklärung

    Unterlagen über die Gewinnermittlung
    Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer/Zinsabschlag
    Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
    Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
    Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen (Krankheitskosten, Zahnersatzkosten, Beerdigungskosten mit Nachlaßwert und ähnliches)
    Nachweis der Behinderung (sofern nicht schon vorgelegt und auch keine Änderung eingetreten ist)
    Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit

    Soweit die Angaben nicht elektronisch an das Finanzamt übermitteln wurden sind auch vorzulegen:
    Bescheinigung über Lohnersatzleistungen
    Lohnsteuerkarte beziehungsweise die besondere Lohnsteuerbescheinigung
    Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
    Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
    Zuletzt geändert von Aron; 22.06.2011, 10:26.

    Kommentar


      #3
      AW: Elster online Abgabe – Belege Fachbücher einreichen?!

      Zunächst hat dieses Thema wie fast alle hier rein gar nichts mit der Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen durch Arbeitgeber zu tun.

      Ansonsten gilt generell, dass bei elektronischen Erklärungen nur die zwingend im Original einzureichenden Belege eingereicht werden müssen, der Rest nur auf Wunsch.
      Nun überrascht es wenig, dass die Bearbeiter diesen Wunsch unterschiedlich stark verspüren, was natürlich ebenso stark davon abhängt, wie nachvollziehbar (reiner Sammelposten Fachbücher oder Auflistung von Titeln) und plausibel (bewegt sich der Betrag im üblichen Rahmen?) die Eintragungen sind.
      Nun will deine Bearbeiterin die Belege gerne sehen. Wenn sie das möchte, darf sie das auch. Wenn die Antwort dann ist, dass man das nicht muss, streicht sie die Sachen raus, es wird Einspruch eingelegt und die Belege mit Verweis auf den generellen Belegverzicht nachgereicht.
      Wenn sie das Spielchen bei jedem kleinen Dreck macht, fällt es irgendwann auf.
      Man kann sich natürlich auch an den Elsterbeauftragten des FA wenden und ihm schildern, welches Problem es mit der Dame gibt, vielleicht redet er (wirklich) freundlich mit ihr über das Verfahren.

      Kommentar


        #4
        AW: Elster online Abgabe – Belege Fachbücher einreichen?!

        Hallo ibombi,

        Zitat:Jetzt habe ich mich auf der Elster-Seite genau umgesehen und auch schon gegoogelt aber ich komme immer wieder zum Schluss: "Ich habe Recht!"


        egal ob elektronisch oder auf Papier eingereicht, wenn das Finanzamt Belege anfordert, muss man diese Nachweise parat haben.
        Sind deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag ? Wenn nicht dann brauch man eigentlcih gar keine Kosten wie Fachbücher geltend machen, weil ohne Angaben wird der Betrag von 920 Euro bei jedem berücksichtigt.
        Natürlich erlebt das Finanzamt bei den Werbungskosten manchmal die tollsten Sachen, deshalb will man da auch manchmal Belege sehen.
        Ich habe sehr oft mit ELSTER-Problemen (Kunden) zu tun und gebe dann immer den Hinweis: Reichen Sie nur das ein was vorgeschrieben ist, wenn das Finanzamt etwas will meldet es sich, und dann Belege bereithalten. (siehe neysee und Aron)

        Tschüß

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          #5
          AW: Elster online Abgabe – Belege Fachbücher einreichen?!

          Zuerstmal Danke für die Antworten!

          Natürlich habe ich der Dame "sofort" angeboten die Unterlagen einzureichen, damit hätte ich ja auch die wenigsten Probleme. Allerdings reagierte sie auf meinen freundlichen Hinweis etwas ungehalten mit dem obgen geschriebenen Programm.

          Da ich jetzt aber bescheid weiß, gehe ich die Sache etwas gelassener an und schau mal was passiert und es ist heute etwas passiert...

          Anruf vom Finanzamt. Ich brauche die Belege nicht mehr einreichen, da es sich ja um Fachbücher handelt und die die ich angegeben habe können auch privat genutz werden.
          Hhhhmmmm, wir reden jetzt von den Fachbüchern meiner Frau, Konrektorin und Lehrerin an einer Schule, und die Bücher haben zB. Titel wie "Pädagogisches einrichten eines Klassenraumes" usw.!!!

          ;-) Jetzt bin ich mal gespannt wie unsere Wohnung eingerichtet wird, hihi

          Danke und Gruß ibombi

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