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UST Voranmeldung Photovoltaik

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    UST Voranmeldung Photovoltaik

    Hallo,

    kann mir jemand helfen, eine laufende, monatliche Voranmeldung für eine Photovoltaik Anlage zu erstellen? Mein Steuerberater steht leider nicht mehr zur Verfügung.
    Auf meiner Monatsabrechnung sind folgende Angaben vermerkt:

    Netto 19% MwSt Brutto

    Einspeisevergütung 1060,71 201,53 1262,24
    abzgl. Wartungsbgebühr 8,46 1,61 10,07
    abzgl Versicherg. 8,46 1,61 10,07
    abzgl. Verwaltergebühren 14,10 2,68 16,78
    abzgl. Eigenstrom 3,97 0,75 4,72
    abzgl. Pacht 139,87 26,58 166,45

    Wo muss ich was eintragen?
    Wäre sooooo dankbar, bin hilflos und muss bis 10. Juli abgeben für Mai. Lieben Dank!

    #2
    AW: UST Voranmeldung Photovoltaik

    Wenn Sie steuerlich gesehen ohne Berater hilflos sind, sollten Sie sich schleunigst um einen neuen bemühen.
    Alternativ können Sie Hilfe in einem Steuerberatungsforum bekommen. Hier geht es um Elster (ELektronische STeuerERklärung) und seine Tücken. Dieses Forum dient ausschließlich der Hilfe von Anwendern durch Anwender im Zusammenhang mit den verschiedenen Elsterverfahren.

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      #3
      AW: UST Voranmeldung Photovoltaik

      Vielleicht kann mir jemand sagen, ob bei dieser Auftsellung ich mit folgenden Einträgen richtig liege:

      Bei Zeile 27 würde ich den Nettobetrag von 1061€ eintragen und dann noch in Zeile 55 die Summe der angefallenen MwSt (Aufwendungen für mich) in Höhe von 33,23€ -kanns das schon gewesen sein?

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        #4
        AW: UST Voranmeldung Photovoltaik

        Also hier mal die "üblichen" Eintragungen bei einer Photovoltaikanlage:

        Zeile 27: Nettobetrag der Vergütung (also bei Ihnen die 1060 EUR)
        Zeile 55: USt aus Rechnungen, die *Sie* bezahlen mussten (also z. B. Reparaturen)


        Die Umsatzsteuer, die Sie im Rahmen der Vergütung bekommen haben und nun an das Finanzamt abführen müssen, tragen Sie nicht ein. Diese wird automatisch durch die Eintragung in Zeile 27 berechnet.

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          #5
          AW: UST Voranmeldung Photovoltaik

          Versicherungssteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig.

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