Hallo,
hätte hier einmal eine rechtliche Frage und zwar hab ich heute vom Finanzamt eine Androhung einer Rückzahlung für das bereits abgeschlossen Jahr 2009 angekündigt bekommen.
Folgende Sachlage.
Habe in den vergangen Jahren immer Vermietung-Verpachtung, eine Rückerstattung bekommen, da die Einnahmen geringer als die Ausgaben war.
Da die vermietete Wohnung im Jahr 2009 das ganze Jahr leer stand, also keine Vermietung (bekam keinen geeigneten Mieter), ich trotzdem Einnahmen u. Ausgaben angegeben hatte, jetzt aber 2010 die Mietwohnung nicht mehr absetzte, d. h. ich habe die Anlage (V) nicht beantragt, will jetzt das Finanzamt eine Rückzahlung,für das Jahr 2009, ausser ich könnte belegen, ich habe Aktivitäten unternommen, diese zu vermieten, Nachweis über Inserate,etc. wären nötig.
Ist da so i. O.
mfg.
Ludwig
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hätte hier einmal eine rechtliche Frage und zwar hab ich heute vom Finanzamt eine Androhung einer Rückzahlung für das bereits abgeschlossen Jahr 2009 angekündigt bekommen.
Folgende Sachlage.
Habe in den vergangen Jahren immer Vermietung-Verpachtung, eine Rückerstattung bekommen, da die Einnahmen geringer als die Ausgaben war.
Da die vermietete Wohnung im Jahr 2009 das ganze Jahr leer stand, also keine Vermietung (bekam keinen geeigneten Mieter), ich trotzdem Einnahmen u. Ausgaben angegeben hatte, jetzt aber 2010 die Mietwohnung nicht mehr absetzte, d. h. ich habe die Anlage (V) nicht beantragt, will jetzt das Finanzamt eine Rückzahlung,für das Jahr 2009, ausser ich könnte belegen, ich habe Aktivitäten unternommen, diese zu vermieten, Nachweis über Inserate,etc. wären nötig.
Ist da so i. O.
mfg.
Ludwig
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