Steuer-Identifikations-Nummer (TIN)

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  • Rohmert
    Neuer Benutzer
    • 07.07.2008
    • 2

    #1

    Steuer-Identifikations-Nummer (TIN)

    ELSTER verlangt bei der Anlage N die Angabe der eTIN. Die eTIN ist indessen durch die Steuer-Identifikations-Nummer (TIN) ersetzt worden. Letztere hat mein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen. ELSTER indessen akzeptiert die TIN nicht
    HR
  • Sabre
    Neuer Benutzer
    • 24.02.2010
    • 1281

    #2
    AW: Steuer-Identifikations-Nummer (TIN)

    Hallo,

    die Steuer-ID-Nummer (TIN) ist auf der ersten Seite des Hauptvordrucks unterhalb der Steuernummer einzutragen.

    Die eTin können Sie ggf. aus der Erklärung / Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres herausfinden. Bisher müssen die Arbeitgeber die Daten noch mit eTin und TIN versehen, allerdings wurde die eTin auf den Bescheinigungen 2010 oft weg gelassen.

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: Steuer-Identifikations-Nummer (TIN)

      Hallo,
      mithilfe des Elsterformulars kann man sich die eTIN auch selbst erstellen.
      Man öffnet eine Lohnsteuerbescheinigung trägt Vorname, Name und Geburtsdatum ein und schon hat man seine korrekte eTIN und übernimmt sie in die Einkommensteuererklärung (Eintragung in der Lohnsteuerbescheinigung)

      Tschüß

      Kommentar

      • Max_v_S
        Neuer Benutzer
        • 21.05.2010
        • 284

        #4
        AW: Steuer-Identifikations-Nummer (TIN)

        Hallo

        die Eingabe der eTIN ist nicht zwingend. Kann auch leerbleiben.
        LG MAX v S.

        (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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