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und wieder Fragen zu Anlage AV

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    und wieder Fragen zu Anlage AV

    Hello ihr hilfsbereiten Experten,

    I.

    ich den Anlage AV habe ich unter der Überschrift zusätzlicher Sonderausgabenabzug die Punkte 7 und 8 auszufüllen.
    Meine Frau und ich haben beide unsere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wir sind zusammen veranlag und müssten somit unmittelbar begünstigt sein.

    Deshalb habe ich in Punkt 7 Nein und Punkt 8 Ich bin unmittelbar begünstigt (nur bei Zusammenveranlagung)

    Elster will einen Eintrag in den Feldern unter Ja für Punkt 7 / 8 ( Felder sind somit rot markiert.

    II.

    Unter der Überschrift Begünstig habe ich unter Punkt 14 mein Tatsächliches Entgelt aus 2009 eingetragen. Diese Info habe ich dem Entgeltnachweis zur Sozialversicherung entnommen.

    Aber woher bekomme ich den Betrag zu Punkt 15 Jahres (brutto) betrag der Rente?

    Danke für Eure Hilfe

    Marty

    #2
    AW: und wieder Fragen zu Anlage AV

    Arbeitnehmer mussten früher bei Antritt einer Beschäftigung oder zu Jahresbeginn eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber vorlegen. Zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder Jahres trug der Arbeitgeber die Löhne und einbehaltenen Steuern und andere Daten darauf ein und gab diese an die Arbeitnehmer zurück.

    Der Arbeitnehmer konnte diese dann mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

    Heutzutage übermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung direkt an das Finanzamt und erstellt für den Arbeitnehmer einen Ausdruck.

    Sollte sich für den Arbeitgeber hierbei technische Fragen ergeben, kann er sich an dieses Forum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn) https://www.elster.de/anwenderforum/forumdisplay.php?f=33 wenden.

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      #3
      AW: und wieder Fragen zu Anlage AV

      Hm, das Thema wurde wohl doppelt erstellt. Daher zur Vorsicht noch mal meine Antwort aus dem anderen Thema:

      Hallo Marty,

      zunächst die Antwort auf Frage II - denn die ist einfacher:

      Als Angestellte tragt Ihr am Besten in Zeile 10 den Bruttoarbeitslohn des Vorjahres ein und seid schon fertig. Das tatsächliche Entgelt (Zeile 14) muss nur dann eingetragen werden, wenn es niedriger als der Bruttoarbeitslohn war.

      Renten müssen nur dann eingetragen werden, wenn in 2009 bereits eine solche Rente ausgezahlt wurde. Dann steht das auf den Rentenbezugsmitteilungen des jeweiligen Rentenversicherers, der die Rente auszahlt.



      Zu Frage I:
      Eine Anlage AV gibt i. d. R. nur derjenige ab, der auch einen Sonderausgabenabzug für seine Beiträge wünscht. Jeder andere lässt die Anlage einfach weg (deswegen verstehe ich auch nicht, warum es hier überhaupt das "nein" als Ankreuzmöglichkeit gibt. Wenn du also deine Beiträge zur Riester-Rente NICHT als zusätzliche Sonderausgaben absetzen möchtest, lass am Besten einfach die Anlage AV ganz weg.
      Wenn du aber die Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug haben möchtest (ist die Steuererstattung höher als die Zulage?), dann solltest du das Kreuz in Zeile 7 bei "für alle Beiträge" setzen.

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        #4
        AW: und wieder Fragen zu Anlage AV

        [QUOTE=Sabre;129786]Hm, das Thema wurde wohl doppelt erstellt. Daher zur Vorsicht noch mal meine Antwort aus dem anderen Thema:



        Als Angestellte tragt Ihr am Besten in Zeile 10 den Bruttoarbeitslohn des Vorjahres



        Zu Frage I:
        lass am Besten einfach die Anlage AV ganz weg.

        Hallo Sabre,

        ersteinmal Danke für Deine Hilfe. Beim ersten durchlesen, dachte ich dass nun alles klar sei.
        Aber es klappt beim Verständnis und somit bei der Anwendung nicht.

        Zu II hast Du geschrieben: in Zeile 10 dem Bruttoarbeitslohn des Vorjahres eintragen.
        Aber bei Zeile 10 habe ich nur ein Kästen für das besagte Kreuz. In welche Zeile trage ich nun diesen Bruttoarbeitslohn ein.

        Zu I JA ich würde auch am liebsten die gesamte Anlage AV weglassen, nur wo trage ich dann mein Riestervertrag ein, der in der Anlage AV unter der Überschrift Altervorsorgebeiträge unter den Zeilen 3 / 5 / und 31 einzutragen ist?

        Man, ist doch gar nicht so einfach. Aber mit euer Hilfe.....

        Marty

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          #5
          AW: und wieder Fragen zu Anlage AV

          Mein Fehler - ich meinte Zeile 11...

          Wie gesagt: wenn KEIN Sonderausgabenabzug beantragt werden soll, muss man die Riester-Verträge auch gar nicht angeben.

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