Es fallen folgende Vorsorgeaufwendungen an:
Ehemann/Beamter 2096 Euro für KV und Pflege
Ehefrau/versicherungsplfichte Erwerbstätig: Arbeitnehmeranteil gesamt: 3576 Euro
private KV 88 Euro
und dann noch 1519 Euro für sonsitge Vorsorgeaufwenunden für beide.
Die Elster Steuerberechnung rechnet mit 6617 abziebare Sonderausgaben.
Der Elektronische Steuerbescheid rechnet nur mit 4002 an abziehbaren Sonderausgaben, ist wohl der Höchstbetrag. Wie kann es zu solchen Abweichungen kommen, liegt es an der Änderung durch Bürgerentlastungsgesetz und müsste da bei mir nicht die Günstigerkeitsprüfung greifen ????
Ehemann/Beamter 2096 Euro für KV und Pflege
Ehefrau/versicherungsplfichte Erwerbstätig: Arbeitnehmeranteil gesamt: 3576 Euro
private KV 88 Euro
und dann noch 1519 Euro für sonsitge Vorsorgeaufwenunden für beide.
Die Elster Steuerberechnung rechnet mit 6617 abziebare Sonderausgaben.
Der Elektronische Steuerbescheid rechnet nur mit 4002 an abziehbaren Sonderausgaben, ist wohl der Höchstbetrag. Wie kann es zu solchen Abweichungen kommen, liegt es an der Änderung durch Bürgerentlastungsgesetz und müsste da bei mir nicht die Günstigerkeitsprüfung greifen ????
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