Hallo zusammen,
ich mache die Steuer in Zusammenveranlagung mit meinem Mann und wir haben folgendes Problem:
Im Mai habe ich die Daten an das FA übermittelt. Das Programm kam bei der "Berechnung" auf folgendes (Auszug):
Verbleibende Beträge (Insgesamt): 2.873,72 Euro
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif 19.845,00 Euro 7,8294 v.H. 1.553,00 Euro
Dann bekam ich mit Datum vom 12.07.2011 die elektronische Berechnung welche ich über das Elsterprogramm abgeholt habe. Dort stand dann folgendes:
Verbleibende Beträge (Insgesamt): 2.878.72 Euro
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif 20.013,00 Euro 7,7350 v.H. 1.548,00 Euro
Heute bekam ich den Original-Bescheid mit der Post. Dieser zeigt folgendes auf:
Mithin sind zuviel entrichtet: 1.351,00 Euro Einkommensteuer u. 74,19 Euro Solizuschlag
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif 22.694,00 Euro 12,5449 v.H. 2.846,00 Euro
D. h., ich bekomme lt. dem Originalbescheid nur 1.425,19 Euro zurück statt 2.878,72 Euro.
Ich mache die Steuer jetzt schon seit Jahren über Elster. Aber eine solche Abweichung von 1.453,53 Euro ist mir noch nie untergekommen.
Kann mir jemand evtl. erklären, warum der Elektronische Bescheid (wie auch die Berechnung über das Programm) so massiv vom Original-Bescheid abweicht?
Im voraus besten Dank.
LG
Tina
ich mache die Steuer in Zusammenveranlagung mit meinem Mann und wir haben folgendes Problem:
Im Mai habe ich die Daten an das FA übermittelt. Das Programm kam bei der "Berechnung" auf folgendes (Auszug):
Verbleibende Beträge (Insgesamt): 2.873,72 Euro
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif 19.845,00 Euro 7,8294 v.H. 1.553,00 Euro
Dann bekam ich mit Datum vom 12.07.2011 die elektronische Berechnung welche ich über das Elsterprogramm abgeholt habe. Dort stand dann folgendes:
Verbleibende Beträge (Insgesamt): 2.878.72 Euro
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif 20.013,00 Euro 7,7350 v.H. 1.548,00 Euro
Heute bekam ich den Original-Bescheid mit der Post. Dieser zeigt folgendes auf:
Mithin sind zuviel entrichtet: 1.351,00 Euro Einkommensteuer u. 74,19 Euro Solizuschlag
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progessionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif 22.694,00 Euro 12,5449 v.H. 2.846,00 Euro
D. h., ich bekomme lt. dem Originalbescheid nur 1.425,19 Euro zurück statt 2.878,72 Euro.
Ich mache die Steuer jetzt schon seit Jahren über Elster. Aber eine solche Abweichung von 1.453,53 Euro ist mir noch nie untergekommen.
Kann mir jemand evtl. erklären, warum der Elektronische Bescheid (wie auch die Berechnung über das Programm) so massiv vom Original-Bescheid abweicht?
Im voraus besten Dank.
LG
Tina
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