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Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

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    Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

    Hallo an die Experten,

    ich habe auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid.

    im Steuerbescheid von 2009 ( ich war spät dran)habe ich 957,72 Euro erstattet bekommen.
    Darüber habe ich mich gefreut. In der Elsterberechnung hätten es allerdings 1633,34 Euro sein müssen.

    Ich habe mir dann die detailierte Auflistungen des Steuerbescheides und die von Elster angeschaut. Vieles passte, was aber ganz klar abweicht,sind der unter Sonderausgaben stehenden Punkt

    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung......-7.396 Euro( im Steuerbescheid 2009)

    abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung......7.396 Euro( in der Elster Berechung?

    Also das Finanzamt zieht den Betrag ab...Elster nicht. Ich habe darauf meinen SB im Finanzamt angerufen. Hier wurde mir erklärt, das es richtig ist. den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung abzuziehen ( was mir auch einleuchtet)

    Was mir nicht einleuchtet ist, das Elster das nicht macht. Darauf konnte mir der SB auch keine Antwort geben. Deshalb frage ich jetzt euch....Woran kann das liegen? Zumal ich in der jetzt anstehenden Steuererklärung für 2010 dasgleiche habe. Hier wird der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung in der Elsterberechnung auch nicht abgezogen.

    Ich weiss, das ist jetzt viel Text, aber ich wäre um eine Info echt dankbar!

    Best regards
    Marty

    #2
    AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

    Dies ist keine Abweichung. Der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung wird für die Berechnung der abzugsfähigen Sonderausgaben benötigt. Ausschlaggebend ist das Wort abzüglich. Das fehlende Minuszeichen in der Elsterberechnung ist lediglich eine Frage der Darstellung. Die Abweichung muss einen anderen Grund haben. Was haben Sie zum Beispiel in der Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 1 Zeile 10 eingetragen? Da Sie Beiträge zur Rentenversicherung leisten müsste dort ja angekreuzt sein - und zwar auch - falls vorhanden - bei Ihrer Ehefrau. Die tatsächliche Abweichung dürfte hinter Ihrer Formulierung vieles passte versteckt sein.
    Zuletzt geändert von ; 03.08.2011, 05:47.

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      #3
      AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

      Hallo Korsika,

      stimmt, in der Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 1 Zeile 10 habe ich in beiden Fällen (also den meiner Frau auch) jeweils ein Nein angekreutz.

      Da würde jetzt ein einfaches Ja in beiden Fällen helfen?

      Woran könnte es denn sonst noch liegen?

      Vielen Dank schonmal vorab

      Best regards

      Marty

      PS: Ich habe das jetzt auch mal bei der Steuererklärung 2010 in der Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite1 jetzt aber in Zeile 11 (wohl neu) von Nein auf Ja in beiden Fällen geändert. Hier hat sich entsprechend des -abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung......- Euro - auch nicht geändert sowie auch nicht in der Summe der Berechnung.
      Zuletzt geändert von Taxi; 03.08.2011, 21:36.

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        #4
        AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

        Zitat von Taxi Beitrag anzeigen
        Da würde jetzt ein einfaches Ja in beiden Fällen helfen?
        Ich hoffe Du hast das schon probiert

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          #5
          AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

          In 2010 gibt es einen komplett neuen rechtlichen Hintergrund. Da haben diese Ankreuzfelder nicht mehr eine ganz so große Bedeutung, wie noch bis 2009.

          Deswegen kann es dazu kommen, dass sich in 2009 die Erstattung stark vergrößert, wenn man statt "ja" "nein" ankreuzt, bei den gleichen Werten in 2010 kann es aber dazu kommen, dass sich keine Änderungen ergeben.

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            #6
            AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

            Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
            Ich hoffe Du hast das schon probiert
            Ja eben nicht...die 2009 ist ja schon nicht mehr editierbar...ich denke, es geht nur noch über einen Einspruch...allerdings liege ich schon knapp über dem Termin, nämlich heute ist dieser....

            Aber Spaß beiseite...kann es den für die 2009er Erklärung daran liegen, dass die Abweichung so groß ist?

            best regards
            Marty

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              #7
              AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

              Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
              In 2010 gibt es einen komplett neuen rechtlichen Hintergrund. Da haben diese Ankreuzfelder nicht mehr eine ganz so große Bedeutung, wie noch bis 2009.

              Deswegen kann es dazu kommen, dass sich in 2009 die Erstattung stark vergrößert, wenn man statt "ja" "nein" ankreuzt, bei den gleichen Werten in 2010 kann es aber dazu kommen, dass sich keine Änderungen ergeben.
              Hallo Sabre, ´

              das ist genau der Punkt. Mit dem Ankreuzen von ja anstatt Nein hat sich nicht verändert.
              Nur, ich habe in 2010 etwas mehr verdient, als in 2009. Die sonstigen Werte, z.b Riesterrente, Fahrkosten etc.haben sich nicht verändert. Trotzdem müsste ich nach Elster jetzt ca. 1200 Euro nachzahlen. Das kann nicht passen.
              Es kann nur an einem Eingabefehler liegen. (oder evtl. einem kompletten rechtlichen Hintergrund)

              Nur wo setze ich jetzt da an und finde den Fehler für die Steuererklärung 2010.
              Es kann ja nicht sein, das bei fast der gleichen Ausgangssituation zu 2009 (trotz rechtlichem Hintergrund) jetzt so eine große Nachzahlung anstehen würde.
              Da Problem ist eben, dass das nicht mein Job ist und ich mich deshalb damit auch nicht wirklich auskenne, um jetzt zu erkennen, was ich hier bei 2010 wohl falschgemacht habe...

              Hat jemand eine Idee?

              best regards

              Marty

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                #8
                AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

                Wie viele Versicherungsbeiträge sind denn auf der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen?
                In 2010 gibt es die Vorsorgepauschale nämlich nur noch für den Lohnsteuerabzug und nicht mehr für die Einkommensteuerberechnung. Daher kann es dazu kommen, dass man - wenn man tatsächlich weniger als die Vorsorgepausche gezahlt hat - nachzahlen muss.

                Ansonsten:
                Gab es vielleicht Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder wurden die Werbungskosten noch nicht eingetragen?

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                  #9
                  AW: Auch erhebliche Abweichungen vom Steuerbescheid

                  Zitat von Taxi Beitrag anzeigen
                  Ja eben nicht...die 2009 ist ja schon nicht mehr editierbar...
                  Einfach eine Kopie davon erstellen (Datei / Steuererklärung kopieren). In der Kopie kann man das mit den Kreuzen dann wieder ausprobieren.

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