Hallo,
ich möchte bestimmte Kosten der Betriebskosten (Hausmeister, Reinigung etc.) aus 2010 im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76) steuerlich geltend machen.
Leider erfolgt die Betriebskostenabrechnung (BKA) des Jahres 2010 durch unseren Vermieter erfahrungsgemäß jedoch erst ca. Dezember 2011, da er die verschiedenen Rechnungen der Dienstleister erst „einsammeln“ muss. So war das aber immer schon die letzten Jahre.
Für die Steuererklärung 2010, an welcher ich jetzt sitze, fehlen mir natürlich dadurch die Positionen für 2010.
Kann ich nun stattdessen anhand Belege der Vorjahre belegen, was plausibel in der BKA 2010 zu erwarten ist? Oder ist es wenig erfolgversprechend?
Mache diese Kosten erstmalig steuerlich geltend, da mir die Möglichkeit bisher schlichtweg unbekannt war.
Danke!
Kerstin
ich möchte bestimmte Kosten der Betriebskosten (Hausmeister, Reinigung etc.) aus 2010 im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen (Hauptvordruck, Seite 3, Zeile 76) steuerlich geltend machen.
Leider erfolgt die Betriebskostenabrechnung (BKA) des Jahres 2010 durch unseren Vermieter erfahrungsgemäß jedoch erst ca. Dezember 2011, da er die verschiedenen Rechnungen der Dienstleister erst „einsammeln“ muss. So war das aber immer schon die letzten Jahre.
Für die Steuererklärung 2010, an welcher ich jetzt sitze, fehlen mir natürlich dadurch die Positionen für 2010.
Kann ich nun stattdessen anhand Belege der Vorjahre belegen, was plausibel in der BKA 2010 zu erwarten ist? Oder ist es wenig erfolgversprechend?
Mache diese Kosten erstmalig steuerlich geltend, da mir die Möglichkeit bisher schlichtweg unbekannt war.
Danke!
Kerstin
Kommentar