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Einkommenssteuererklärung

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    Einkommenssteuererklärung

    Hallo

    ich habe handschriftlich Einkommenssteuererklärung gemacht und nach einigen Monaten den Bescheid bekommen. Mir kommt die Rückzahlung aber deutlich zu gering vor. Nun habe ich per Elster nochmals die Erklärung gemacht und möchte mir nun online ausrechnen lassen, wieviel ich zurück bekomme.
    Wie mache ich das?

    Danke und Gruß

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung

    Hallo !

    Wenn Du Deine Steuererklärung im Programm ElsterFormular eingegeben hast, dann gehst Du auf das Taschenrechnersymbol und startest die Berechnung.

    Aus der Hilfe zum Programm:

    Steuerberechnung

    ElsterFormular berechnet Ihnen die voraussichtlich festzusetzende Steuer bzw. den festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrag.

    Die Funktion "Steuerberechnung" können Sie im Menü EXTRAS aufrufen. Im Vorfeld wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt.

    Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung keinerlei rechtliche Bindungswirkung besitzt.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung

      Hallo

      Danke für die Auskunft. DAs habe ich ausprobiert. Ich wollte aber die Summe wissen, die ich zurückerstattet bekomme. Mir ist schon klar, dass es sich um ca. Zahlen handelt. Wollte aber einfach wissen, inwieweit die Rückzahlung per Elster und über Finanzamt abweicht.

      Hoffe ich konnte mich verständlich machen.

      DAnke und Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung

        Arbeitgeber haben die Lohnsteuer vom Lohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Nach Ende des Jahres oder auch des Arbeitsverhältnisses sind die Höhe des Lohns und der Abzugsbeträge an das Finanzamt zu übermitteln.

        Sollte ein Arbeitgeber dazu Fragen haben, dann kann er sich z. B. an dieses Forum mit dem Namen 'Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)' wenden.

        >Mir ist schon klar, dass es sich um ca. Zahlen handelt.

        Normalerweise stimmt die Berechnung auf den Cent genau.

        >Hoffe ich konnte mich verständlich machen.

        Davon gehe ich aus. Schließlich hattest Du ja auch eine Antwort bekommen.

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          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung

          Hallo

          vielen Dank für die Antwort. In dem Beleg von Elster zeigt sich in der ersten Tabelle eine Zahl mit einem Minus davor. Ist das etwas, das ich bezahlen muss oder das was ich zurückbekommen müsste? Das ist ein Unterschied von fast 300.- Euro.

          Danke und Gruß

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            #6
            AW: Einkommenssteuererklärung

            Hallo,

            vergleiche mal Deinen Bescheid vom FA mit dem von Elster.

            festgesetzt
            gezahlt
            verbleibt

            Diverse Foren haben sich mit diesem "-" auseinandergesetzt.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Einkommenssteuererklärung

              Hallo

              vielen Dank für die Antwort. In dem Beleg von Elster zeigt sich in der ersten Tabelle eine Zahl mit einem Minus davor. Ist das etwas, das ich bezahlen muss oder das was ich zurückbekommen müsste? Das ist ein Unterschied von fast 300.- Euro.

              Danke und Gruß
              Kommt darauf an, wo genau es in der Tabelle steht.

              Wenn es ganz unten bei "verbleibende Beträge" steht und ganz rechts bei "insgesamt", dann sollte es die Erstattung sein.

              Vergleichen sie aber auch mal die Berechnungsgrundlagen, so lässt sich erkennen, wo genau die Abweichung liegt.

              Ein Hinweis: Vorauszahlungen können bei Elster nicht berücksichtigt werden, da Elster nicht weiß, ob und wiehoch eine evtl gezahlte Vorauszahlung ausfiel.

              Ein weiterer Hinweis:
              Seit 2010 hat sich einiges getan, was die Berechnung der Abzugsfähigkeit der Sonderausgaben angeht; Es kann daher zu deutlich niedrigeren Erstattungen führen bei "normalen" Nicht-Pflichtveranlagungsfällen.

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                #8
                AW: Einkommenssteuererklärung

                Hallo Dickerchen, ich würde auf alle Fälle erst einmal Widerspruch gegen den Einkommensteuerbescheid schriftlich einlegen, damit kein Termin versäumt wird.

                Dann evtl. mal hingehen zum FA und Fragen stellen zu den abweichenden Beträgen. Aber ich mache jetzt seit 2 - 3 Jahren die StErklärung mit Elster, übertrage es dann auf die Vordrucke und kann nur sagen, es ist nicht schwierig. Und wenn man am Ende die Berechnungsblätter ausdruckt, kann man gut vergleichen wo man evtl. einen Fehler gemacht hat und weiß dann, kriege ich was zurück oder muss ich noch nachzahlen.
                Aber nicht den Widerspruchstermin verpassen, dann hat man Zeit zu prüfen.
                MfG lise

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                  #9
                  AW: Einkommenssteuererklärung

                  Der Widerspruch im Steuerrecht heißt übrigens Einspruch. Und ist nicht grundsätzlich sinnvoll, weil dann der Fall nochmal komplett geprüft und theoretisch also auch zu Ihrem Ungunsten geändert werden kann.
                  @lise:
                  Warum den Aufwand mit ElsterFormular, wenn Sie dann die elektronische Übermittlung mit all ihren Vorteilen gar nicht nutzen???

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                    #10
                    AW: Einkommenssteuererklärung

                    Hallo

                    vielen Dank für die Antworten : - )

                    Gruß

                    Kommentar

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