Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterschied bei Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bei Elster / FA

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterschied bei Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bei Elster / FA

    Hallo zusammen,

    folgende Frage habe ich zur Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben.

    Ich bin beihilfeberechtigt, somit meine Frau auch über mich. Sie hat aber keinen eigenen Beihilfe-anspruch. Eine Zusatzkranken- und Pflegeversicherung als Privatversicherung habe ich für meine Frau, mich und meinen Sohn (kein Kindergeld mehr, z.Z. kein Verdienst, nicht beihilfeberechtigt) abgeschlossen. Zuschüsse zu diesen Versicherungen erhalten wir nicht:
    Die Einkommensteuererklärung 2010 habe ich für meine Frau und mich (Zusammenveranlagung) per Elster-Programm aktuellster Version beim FA eingereicht.
    Der Bescheid meiner Einkommensteuererklärung für 2010 liegt jetzt vor. Es gab eine Differenz zwischen dem Bescheid und der Steuerberechnung nach Elster und zwar nur im Bereich beschränkt Abziehbare Sonderausgaben.
    Der Berechnungsunterschied bezüglich der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben ist in folgenden angegeben.
    Die Summe meiner Versicherungsbeträge beträgt: EUR 11.483,00.
    Krankenversicherung: Pflegeversicherung
    Ehemann: EUR 2.546,00 EUR 263,00
    Ehefrau: EUR 2.135,00 EUR 261,00
    Sohn: EUR 6.019,00 EUR 259,00
    SUMME: EUR 10.700,00 EUR 783,00
    Gesamt: EUR 11.483,00
    Obige Daten habe ich bei Elster in dieser neuen Form auch eingegeben.

    Elster Berechnung: Nach der Elster-Berechnung ergab sich der Betrag für Summe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen (Summe der Kranken- und Pflegeversicherung) zu: EUR 11.483,00 Er ist identisch mit der Summe meiner Versicherungsbeträge (s.o.).
    Die Beiträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen zur Haftpflichtversicherung EUR 51,00 und KFZ-Haftpflicht EUR 216,00, in der Summe EUR 267,00) treten nicht in Erscheinung. Warum?
    Weiter habe ich in der Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 11 zweimal ja, bzw. 1 für meine Frau und mich angegeben.
    Finanzamt Berechnung: Entsprechend dem FA-Bescheid ergibt sich zu beschränkt abziehbare Sonderausgaben in EUR:
    Ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
    (Die Daten stehen leider nicht entsprechen dem FA.Bescheid untereinander!!)
    Summe Versicherungsbeträge 10.687
    Vorwegabzug 6.136
    Kürzung nach § 10 Absatz 3 Nr. 2 EStG 0
    verbleibender Vorwegabzug 6.136 -6.136 6.136
    verbleibende Versicherungsbeiträge 4.551
    abziehbar -2.668 2.668
    verbleiben 1.883
    davon 50 v.H. abziehbar 942 942
    im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar 9.746 -9.746
    Ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben -135

    Meine Fragen sind:
    1. Warum setzt das FA EUR 10.687 (Summe der Versicherungsbeträge) und nicht die reale Summe der Kranken- und Pflegeversicherung wie bei der Elster-Berechnung von EUR 11.483 an?
    2. Warum berechnet das FA entsprechend obiger Tabelle, die dem FA-Steuerbescheid entnommen ist, einen zu versteuernden Einkommensbetrag entsprechend dem abziehbaren Höchstbetrag von EUR 9.746, der um EUR 1.833 höher ist als der von Elster berechnete Wert?

    Wenn Sie mir diesen Unterschied aufklären könnten, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Im voraus besten Dank.
    ottootto

    #2
    Topf 1:
    Basisabsicherung Krankenversicherung (Bescheinigung der KV)
    + Pflegeversicherungsbeiträge

    Topf 2:
    Komfortleistungen Krankenversicherung (Bescheinigung der KV - in der Regel Zusatztarife)
    + Haftpflichtversicherung (Kfz und Privat)
    + Unfallversicherung

    Topf 1 ist zu 100% abzugsfähig (Bei Arbeitnehmern wird die KV um 4% gekürzt, da sie Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall haben).

    Topf 2 wird nur steuerlich berücksichtigt, wenn man die Höchstbeträge noch nicht erreicht hat - Berücksichtigung maximal bis zum Höchstbetrag. Dürfte bei Ihnen 2 x 1.900 € = 3.800 € sein.
    Liegt die Summe von Topf 1 schon über 3.800 € = keine steuerliche Auswirkung.

    Aber:
    Nach wie vor werden steuerlich Höchstbeträge für Sonderausgaben auch nach dem Steuerrecht von 2004 ermittelt. Dort kommt alles in EINEN Topf.
    Es gibt keine Unterteilung nach "Altersvorsorgebeiträge", "Krankenversicherung-Basisbeiträge + Pflegeversicherung", "Sonstige Versicherungen".
    Was für den Steuerzahler bei der Berechnung günstiger ist, wird angesetzt.

    Ich gehe davon aus, dass Ihre Krankenversicherung auf die Basisbeträge vermindert und die Komfortleistungen separat erfasst worden sind. Falls Ihnen die Bescheinigungen der KV in Kopie vorliegen, könnten sie entsprechende Zahlen zusammenstellen und noch mal in Elster-Formular eingeben, um es nachzurechnen.

    Im Zweifelsfall beim Finanzamt erfragen, welche Beträge wie erfasst worden sind.

    Kommentar


      #3
      AW: Unterschied bei Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bei Elster

      Ganz kurz: Sie sind privat krankenversichert, somit müssen Sie die Versicherungsbeiträge in Basisbeiträge (100% abzugsf.) und Wahlleistungen (beschränkt abzugsf.) aufteilen.

      Kommentar


        #4
        AW: Unterschied bei Berechnung der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben bei Elster

        Hallo Aron und Basti89,

        Danke für die tollen Antworten und Mühen.

        Ich werede meine Unterlagen überprüfen.

        Mit freundlichen Grüssen.

        ottootto

        Kommentar

        Lädt...
        X