Einkommensteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ?

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  • Ulrich100
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2010
    • 44

    #1

    Einkommensteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ?

    Hallo hoffe ich bin in diesem Teil des Forums richtig.
    Wir sind Arbeitnehmer und haben jetzt eine PV Anlage und müssen somit eine Umsatzsteuervoranmeldung machen.
    Da diese über Elster gemacht werden sollen bitte ich um Hilfe ob man es in einem machen kann ?
    Danke im voraus
    Ulrich
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Einkommensteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ?

    Hallo Ulrich100,

    du solltest das Elsterformular im Gesamtumfang herunterladen, und kannst dann deine private Einkommensteuererklärung machen und die monatlich geforderten Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. die Umsatzsteuerjahreserklärung versenden.

    Momentan ist die aktuellste 12.3.2.6814 vom 18.07.2011 – Dateigröße: 70,2 MB – Systeme: Windows XP, Windows Server 2003, Windows Vista, Windows 7

    Tschüß

    Kommentar

    • katerphilip
      Neuer Benutzer
      • 07.04.2011
      • 24

      #3
      AW: Einkommensteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ?

      Was genau meinen Sie mit ...ob man es in einem machen kann ?...

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Einkommensteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ?

        Hallo katerphilip,

        man kann mit dem Elsterformular 2010/2011 in der Gesamtversion die bereits genannten Erklärungen versenden, natürlich muss man jede Erklärung gesondert erstellen und versenden.

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 22.09.2011, 12:24. Grund: Rechtschreibun g korrigiert

        Kommentar

        • katerphilip
          Neuer Benutzer
          • 07.04.2011
          • 24

          #5
          AW: Einkommensteuer und Umsatzsteuervoranmeldung ?

          hallo holzgoe,

          ich weiß das...

          Ich denke nur, dass der Frager es nicht richtig trennen kann...
          USt-VA hat mit der ESt-Erklä. ja nicht zu tun...

          Kommentar

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