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Abbruch-Hinweise bei der Steuerberechnung

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    Abbruch-Hinweise bei der Steuerberechnung

    Hilfe ich werde noch verrückt, letztes Jahr hat alles funktioniert und nun ist alles anders bei Elster.
    Brauche dringend jemanden der mir sagen kann wie und wo genau ich unsere KV, PKV, etc. eintrage.
    Vielleicht Wichtig: mein Mann ist Beamter daher haben wir (meine Tochter und ich, Ehefrau) hohe Beiträge zur PKV und Anwartschaften für später.
    Nun sehen die Elsterformulare für 2010 ganz anders aus und ich habe nicht alles richtig eingetragen, denn ich bekomme folgende Hinweise:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Neben den Eingaben zur Basiskrankenversicherung liegen keine Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung vor bzw. umgekehrt. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben.

    EHW Elster-Hinweise
    Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
    Bei mindestens einem Kind ( 20.06.1989 ) konnte der Ausbildungsfreibetrag wegen der eigenen Einkünfte/Bezüge nicht berücksichtigt werden.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise.

    Meine erste Tochter liegt unter den 8004,- € nach Abzug aller möglichen Kosten! Warum wird der Betrag nicht berücksichtigt?

    Ich bin über jede Meldung und Hilfe dankbar, sonst muß ich wohl doch einen Steuerberater suchen.

    Traurige Grüße aus Willich

    #2
    AW: Abbruch-Hinweise bei der Steuerberechnung

    Hallo grometika,
    die Eintragungen für die private KV kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand auf Seite 2 Zeile 31 Beiträge Basisabsicherung und Zeile 32 Pflegeversicherung.
    Die private Krankenkasse müsste die Beiträge in einer Mitteilung entsprechend aufgeschlüsselt haben.
    Die Zeilen 35 und 36 sind dann für eventuelle Zusatzversicherungen in der KV (35) und in der Pflegevers.(36)
    Bei Kindern kommen diese Beiträge in der Anlage Kind auf Seite 2 in die Zeilen 31 (KV) und Zeile 33 (Pflegevers.) oder Zeile 36 für Zusatzversicherung.

    Prüfe bitte ob du die Zeilen angesprochen hast, dann sollte der Abruchhinweis verschwinden.
    Der Ausbildungsfreibetrag darf nicht mit dem Kinderfreibetrag bzw. Kindergeldanspruchsgrenze 8004,- Euro verwechselt werden. Solange deine Tochter unter 8004,- Euro steuerpflichtiges Einkommen liegt bekommst du das Kindergeld, aber den Ausbildungsfreibetrag eben nicht.

    Tschüß

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweise bei der Steuerberechnung

      Bei den privaten Krankenversicherungen müssen zudem einige Sachen beachtet werden:

      1. KV- und PV-Beiträge müssen zusammen eingetragen werden (denn das eine ohne das andere gibt es nicht).
      2. Die KV-Beiträge müssen größer sein, als die PV-Beiträge.
      3. Keine Nullen eintragen.

      Ansonsten einfach an die Bescheinigung der Versicherung halten, dann klappt das schon.

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweise bei der Steuerberechnung

        Hallo, ich bedanke mich recht herzlich für eure schnellen Antworten. Ich habe alles so lange hin und her eingetragen, bis keine Fehler mehr angezeigt wurden und die Zahlen sind ungefähr wie vom letzten Jahr...mal sehen was wird.
        LG
        G. M-S

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