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Auswärtstätigkeit

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    Auswärtstätigkeit

    Mein Mann musste letztes Jahr für die Firma 4 Wochen nach Amerika in die Firma. Vom Geschäft wurde der Flug die Unterkunft und bekam 1200 Dollar in Bar zur Verpflegung. Kann ich das trotzdem angeben das er im Ausland tätig war oder ist das hinfällig weil die Firma alles zahlte?

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit

    Wenn die Firma alles bezahlt hat, hatte Ihr Mann ja keine (eigenen) Aufwendungen. Damit können Sie auch nichts ansetzen.

    Alternativ können Sie auch alle Aufwendungen ansetzen und dann die Erstattungen der Firma gegenrechnen - kommt auf's Gleiche heraus, ist nur umständlicher.

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit

      Kleiner Hinweis:

      Wenn Sie die aktuellen Berichte in den Medien über die Schiedsrichter verfolgt haben, hätten Sie die Frage selbst beantworten können. Die haben nämlich -laut Medienberichten- auch Erstattungen des Arbeitgebers (des DFB) nicht in der Steuererklärung angegeben, sondern nur die Aufwendungen (welche aber wegen den Erstattungen ja gar nicht tatsächlich angefallen sind) und gegen denen wird jetzt wegen Steuerhinterziehung ermittelt.

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