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Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

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    Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

    Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen und zwar:

    Ich bin grad dabei schomal meine Daten für die diesjährige Steuererklärung (2011) zusammenzustellen.

    Ich habe dieses Jahr neben meiner normalen Arbeit einen 10 tägigen Nebenjob gemacht der auf Lohnsteuerkarte 6 abgerechnet wurde.

    Meine Frage kann ich dafür Reisekosten und Werbekosten (also Aufwandsentschädigung für Verpflegung den Tagessatz von 24 Euro und Übernachtungskosten?) abrechnen? Wenn ja in welchem Formular?


    Zum Sachverhalt:

    Anreise am 1. Tag über 280 km.

    1 bis 10 Tag gearbeitet + Übernachtung & Verpflegung beim meinen Eltern (keine Erstattung durch AG bzw. Eintragung auf Lohnsteuerkarte 6)

    10. Tag Heimfahrt über 280 km.


    Würde mich sehr freuen wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.

    Lg
    Chris

    #2
    AW: Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

    Übernachtungskosten & Verpflegungsaufwand nicht, weil ganz normale regelmäßige Arbeitsstätte. Daher kannst du die ganz normalen 30 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen.

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      #3
      AW: Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

      Zitat von Basti89 Beitrag anzeigen
      Übernachtungskosten & Verpflegungsaufwand nicht, weil ganz normale regelmäßige Arbeitsstätte. Daher kannst du die ganz normalen 30 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen.
      Ok vielen Dank schonmal für die Antwort.

      Nun noch die Frage, in welchem Formular ich das Eintragen muss? Da ja in dem normalen Formular für die Reisekosten nur die KM vom Hauptjob abgerechnet werden oder?

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        #4
        AW: Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

        Anlage N erste Seite oben rechts der Arbeitslohn der 6er LSt-Karte.
        Die Kilometer auf der 2. Seite oben, am besten machste dort einen kurzen Vermerk,dass die Arbeitsstätte zur 6er LSt-Karte gehört. Man kann ja mehrere Arbeitsstätten usw eintragen.

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          #5
          AW: Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

          Zitat von Basti89 Beitrag anzeigen
          Anlage N erste Seite oben rechts der Arbeitslohn der 6er LSt-Karte.
          Die Kilometer auf der 2. Seite oben, am besten machste dort einen kurzen Vermerk,dass die Arbeitsstätte zur 6er LSt-Karte gehört. Man kann ja mehrere Arbeitsstätten usw eintragen.
          Den An- & Abfahrtsweg von je 280km rechne ich dann über die Werbungskosten ab oder wie?

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            #6
            AW: Reisekosten / Werbekosten bei Nebenjob

            Kannst du auch oben mit reinschreiben oder bei weiteren Werbungskosten. Kannst ja auf einen Beiblatt die Situation nochmal schildern. Wo du es reinschreibst oat egal, solange man nachvollziehen kann, woher die kosten stammen.
            Wie oben gesagt, handelt es sich um Eine regelmäßige Arbeitsstätte, Daher darfst du nur eine Fahrt bzw. 2 halbe Fahrten geltend machen:
            30 Cent x 280 km oder eben 2 x 1/2 x 30 Cent x 280
            Daneben natürlich noch die Fahrten von deinem Eltern zur Arbeitstätte.

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