Hallöchen zusammen,
habe ich die Möglichkeit in einem Jahr auf die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage zu verzichten und diese Beantragung im kommenden Jahr nachzuholen und dann für zwei Jahre zu beantragen? Rechtlich bezüglich der Antragsfrist wäre dies kein Problem, wie schaut es steuerrechtlich aus?
Ich frage, weil ich ab dem 15.01.2012 dienstlich abgeordnet bin und die Steuererklärung gerne bis zum 15.01.2012 mit Elster abgegeben haben möchte, die Anlage vL kommt bei mir aber immer erst Ende Februar / Anfang März.
Was für Möglichkeiten habe ich? Ich nutze Elter online als authentifizierter Nutzer.
habe ich die Möglichkeit in einem Jahr auf die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage zu verzichten und diese Beantragung im kommenden Jahr nachzuholen und dann für zwei Jahre zu beantragen? Rechtlich bezüglich der Antragsfrist wäre dies kein Problem, wie schaut es steuerrechtlich aus?
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