Elsterschulungsgebühren

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  • ekbpur
    Neuer Benutzer
    • 20.12.2011
    • 2

    #1

    Elsterschulungsgebühren

    Hallo,

    um mit Elster umgehen zu können, habe ich im vorigen Jahr bei der Arbeitskammer eine Schulung besucht. Wo gebe ich die Schulungskosten ein? Danke für die Hilfe.

    gruß
  • V. Liersee
    Neuer Benutzer
    • 27.03.2007
    • 1068

    #2
    AW: Elsterschulungsgebühren

    Als Selbständiger/Gewerbetreibender können Sie die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.
    Als Arbeitnehmer zwingt Sie niemand Elster zu nutzen. Insofern sind die Kosten nicht zwangsläufig und damit wahrscheinlich als Kosten der privaten Lebensführung nicht absetzbar.

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    • Picard777
      Erfahrener Benutzer
      • 02.05.2006
      • 7878

      #3
      AW: Elsterschulungsgebühren

      Nach dem BMF-Schreiben vom 21.12.2007 zu Steuerberatungskosten sind das gemischt veranlasste Kosten, da z.B. die Kosten im Zusammenhang mit der Anlage N beruflich veranlasst und dort abzugsfähig wären. In diesem Schreiben gibt es eine Vereinfachungsregelung, die besagt:

      Bei Kosten bis 100 € wird Ihre Zuordnungsentscheidung (= z.B. eine komplette zuordnung zu Werbungskosten bei der Anlage N) zu Ihren Gunsten vom Finanzamt akzeptiert, auch wenn es von der Steuersystematik nicht (ganz) richtig ist.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      • ekbpur
        Neuer Benutzer
        • 20.12.2011
        • 2

        #4
        AW: Elsterschulungsgebühren

        Danke, ich werde es so versuchen.

        Gruß

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