Sachverhalt:
Ein Beamter auf Probe möchte seine Steuererklärung erstellen. Er trägt folgendes in seine Steuererklärung, in der Anlage Vorsorgeaufwand, ein:
Zeile 51
"Es bestand 2011 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis als Beamter" - JA
Zeile 54
"Aufgrund des vorgenannten Dienstverhältnisses bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersvorsorge" - NEIN
Die Antworten scheinen zwar plausibel für Elster zu sein (weder Fehler noch Hinweise), bei einer Testberechnung tritt jedoch der folgende Fehler auf:
"Bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen wurde erklärt, dass eine Tätigkeit als Beamter/Beamtin ausgeübt wurde. Zusätzlich wurde aber angegeben, dass keine Anwartschaft auf Altersversorgung bestand. Diese Angaben widersprechen sich. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."
Hinweis: Man muss Zeile 54 ausfüllen, da sonst eine Fehlermeldung erscheint, dass sie eben nicht ausgefüllt sei. Als BaP besteht meines Wissens noch keine Anwartschaft!
Frage: Ein Fehler von Elster?
Gruß
der Steuerfrager
Ein Beamter auf Probe möchte seine Steuererklärung erstellen. Er trägt folgendes in seine Steuererklärung, in der Anlage Vorsorgeaufwand, ein:
Zeile 51
"Es bestand 2011 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktiven Dienstverhältnis als Beamter" - JA
Zeile 54
"Aufgrund des vorgenannten Dienstverhältnisses bestand hingegen eine Anwartschaft auf Altersvorsorge" - NEIN
Die Antworten scheinen zwar plausibel für Elster zu sein (weder Fehler noch Hinweise), bei einer Testberechnung tritt jedoch der folgende Fehler auf:
"Bei den ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen wurde erklärt, dass eine Tätigkeit als Beamter/Beamtin ausgeübt wurde. Zusätzlich wurde aber angegeben, dass keine Anwartschaft auf Altersversorgung bestand. Diese Angaben widersprechen sich. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben."
Hinweis: Man muss Zeile 54 ausfüllen, da sonst eine Fehlermeldung erscheint, dass sie eben nicht ausgefüllt sei. Als BaP besteht meines Wissens noch keine Anwartschaft!
Frage: Ein Fehler von Elster?
Gruß
der Steuerfrager
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