AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Der Fall ist sicherlich komplexer, aber mir erschließt sich nicht wirklich, weshalb man einen Arbeitsgerichtsprozess (?) führt, damit ein falscher Lohnsteuerabzug berichtigt wird: Der Lohnsteuerabzug ist ein rein vorläufiger Steuerabzug (= Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuer), der im Ergebnis bei der endgültigen Abrechnung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung korrigiert wird und das Finanzamt dabei keine Bindung an den Lohnsteuerabzug hat. Wenn der Arbeitgeber nun zu viel Lohnsteuer einbehalten hat, ergibt die Einkommensteuerveranlagung halt eine größere Erstattung als normal und Alles ist gut. Und die Einkommensteuererklärung 2010 konnte seit Anfang 2011 beim Finanzamt eingereicht werden, so dass mittlerweile eigentlich problemlos die Einkommensteuerveranlagung 2010 inklusive 34 Änderungen hätten durchgeführt sein können.
Das nur so als Gedanke, der sich mir hier aufdrängt anhand der gegebenen Infos ...
Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
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AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
vielen dank für die Auskunft! der Fall ist etwas komplexer ,der Arbeitgeber soll nach der Verhandlung die falsche Nachberechnung nach Lohnsteuerklasse 6 auf 1 ändern.
Dann müßte die Einkommensteuererklärung hoffentlich dem Steuerberater reichen!
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AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Wenn dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 vorgelegen hat, hätte der Lohn nach der dort vermerkten Steuerklasse versteuert werden müssen. Nur falls dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorgelegt wurde (oder es sich um ein zweites Dienstverhältnis gehandelt hat) wäre die Versteuerung nach Steuerklasse VI zutreffend.
Die wegen Steuerklasse VI zuviel gezahlte Lohnsteuer könnte doch außerdem durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 korrigiert werden. Die zuviel gezahlten Beträge werden dann über den Einkommensteuerbescheid erstattet. Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist man(n) zudem verpflichtet, wenn Lohn nach Steuerklasse VI erhalten hat!
Aber hin wie her, die nachträgliche Ausstellung einer Steuerkarte für das Jahr 2010 ist nicht möglich.
Nur wenn die leere Lohnsteuerkarte 2010 noch beim Finanzamt vorliegen sollte, wäre eine Zusendung sicher möglich.
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AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Den Ausdruck hatte ich schon eingereicht und es hieß dies ist nicht richtig, sie wollen die lohnsteuerkarte, diese hab ich aber den finanzamt eingereicht.
Ich muß dem gericht wohl beweisen, daß ich keine ersatzbescheinigung mehr bekomme.
aber den steuerbescheid könnte ich auch einreichen!
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AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Dann brauchst Du einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2010. Den kann dir nur der Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater geben. Oder reicht dem Gericht vielleicht Dein Steuerbescheid 2010 (soweit vorhanden)
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AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Ich bräuchte diese Bescheinigung für eine Gerichtsverhandlung, da der Arbeitgeber falsch abgerechnet hat in Lohnsteuerklasse 6, ich muß diese jetzt nachreichen
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AW: Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Wird wirklich für das Jahr 2010 eine Ersatzbescheinigung benötigt, da die Ausstellung für zurückliegende Jahre generell nicht möglich ist. Diese Ersatzbescheinigung wird nur für das aktuelle Jahr erteilt.Zitat von katinka13 Beitrag anzeigenHallo! Ich benötige dringend eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte von 2010.
Vielleicht gibt es hier auch nur ein Mißverständnis. Grundsätzlich ist die Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 auch in 2012 weiter gültig. Wenn man(n) als Arbeitnehmer diese Lohnsteuerkarte 2010 nicht mehr findet oder keine Lohnsteuerkarte 2010 ausgestellt bekommen hat, erteilt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung (für das aktuelle Jahr). Dazu nur den -Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Lohnsteuerabzug 2012 (zu finden z.B. unter www.formulare-bfinv.de)- ausfüllen und zum Finanzamt schicken. Dann kommt die Ersatzbescheinigung per Post zurück.
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Dein Arbeitgeber sollte 2010 eigentlich schon abgerechnet haben.
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Lohnsteuerkarte für 2010 fehlt
Hallo! Ich benötige dringend eine Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte von 2010.
Im Internet heißt es, daß man eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt erhält.
Dort sagt man mir ,daß es jetzt 2012 zu spät dafür sei.
Was ist nun richtig?
Weiß jemand was, danke schonmal :-)

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