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wenn es sich bei der Auslandsversicherung um eine Krankenversicherung handelt, dann kommt das auf die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 25 und 27 oder wenn privat versichert auf Seite 2 Zeile 35 und 36.
Eine Reiserücktrittversicherung passt nirgendwo als abzugsfähig hin.
Zu berücksichtigen ist auch, dass oft der Sonderausgaben-Höchstbetrag schon durch die normalen Beiträge zur KV und PV erreicht wird und die anderen Versicherungen wie Lebens- Haftpflucht usw.gar nicht mehr zum Tragen kommen.
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