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Auslandversicherung

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    Auslandversicherung

    Hallo!
    Wo muss man die Auslandversicherung oder Reiserücktrittversicherung eintrage,weil das ja Wahlleistungen sind?
    MfG

    #2
    AW: Auslandversicherung

    Hallo guenter_vormoor,

    wenn es sich bei der Auslandsversicherung um eine Krankenversicherung handelt, dann kommt das auf die Anlage Vorsorgeaufwand Seite 1 Zeile 25 und 27 oder wenn privat versichert auf Seite 2 Zeile 35 und 36.

    Eine Reiserücktrittversicherung passt nirgendwo als abzugsfähig hin.
    Zu berücksichtigen ist auch, dass oft der Sonderausgaben-Höchstbetrag schon durch die normalen Beiträge zur KV und PV erreicht wird und die anderen Versicherungen wie Lebens- Haftpflucht usw.gar nicht mehr zum Tragen kommen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Auslandversicherung

      Danke!!!!!!!!!

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