Hallo,
ich arbeite in einem Hotel und mir wird jeden Monat der Betrag 2,83EUR x Arbeitstage im Monat (Essensgeld-Anwesenheitskost) zuerst auf den Bruttolohn draufgerechnet und dann nach Steuerabzug wieder rauf gerechnet. So weit ich weiß kann ich dieses auch bei der EInkommensteuererklärung angeben.
EinBeispiel habe ich hier gefunden:
Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils
Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2012 freie Verpflegung erhält, beträgt der entsprechende Sachbezugswert 219 € pro Monat. Da das ein Bruttowert ist, ist die Umsatzsteuer mit 19/119 herauszurechnen.
219 €/119*19 ergibt 34,97 €
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer: 184,03 € (219 € - 34,97 €)
Meine Frage wie und wo gebe ich das bei elster an???
Der Satz pro Mahlzeit beträgt 2,83EUR. Beispiel: 21 Arbeitstage Im Monat Dez = 59,43EUR
Vielen Dank im Voraus
ich arbeite in einem Hotel und mir wird jeden Monat der Betrag 2,83EUR x Arbeitstage im Monat (Essensgeld-Anwesenheitskost) zuerst auf den Bruttolohn draufgerechnet und dann nach Steuerabzug wieder rauf gerechnet. So weit ich weiß kann ich dieses auch bei der EInkommensteuererklärung angeben.
EinBeispiel habe ich hier gefunden:
Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils
Wenn ein Arbeitnehmer im Jahr 2012 freie Verpflegung erhält, beträgt der entsprechende Sachbezugswert 219 € pro Monat. Da das ein Bruttowert ist, ist die Umsatzsteuer mit 19/119 herauszurechnen.
219 €/119*19 ergibt 34,97 €
Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer: 184,03 € (219 € - 34,97 €)
Meine Frage wie und wo gebe ich das bei elster an???
Der Satz pro Mahlzeit beträgt 2,83EUR. Beispiel: 21 Arbeitstage Im Monat Dez = 59,43EUR
Vielen Dank im Voraus
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