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Nicht verwandt zum Kind

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    Nicht verwandt zum Kind

    Hallo zusammen

    In unserem Haushalt leben

    1.) Meine Verlobte

    2.) Dessen leibliches Kind (über 18)

    3.) Ich

    Elster will, dass ich ein Verwandschaftsverhältnis zum Kind angebe und akzeptiert nicht, dass es kein Verwandschaftsverhältnis meinerseits zum Kind gibt. Das Kind bekommt Halbwaisenrente, weil dessen Vater verstorben ist.

    Muss meine Verlobte nun zum Finanzamt dackeln und das persönlich erklären, oder gibt es doch noch eine Möglichkeit, dass ELSTER die Steuererklärung, so wie es nun mal den Tatsachen entspricht, annimmt

    Das neueste Update wurde gemacht. Es ändert sich nichts.

    lg

    Camper
    Zuletzt geändert von Camper1955; 27.01.2012, 10:30.

    #2
    AW: Nicht verwandt zum Kind

    Ups ist wohl in der falschen Rubrik gelandet. Sorry

    Kann dass bitte ein Admin ändern, oder muss ich meine Frage in der richtigen Rubrik erneut stellen?

    Ich arbeite mit der Software Wiso -Steuersparbuch.

    Und da tritt der Fehler auf.

    lg

    Camper

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      #3
      AW: Nicht verwandt zum Kind

      Um wessen Steuererklärung geht es?

      Um Ihre? Sie brauchen keine Anlage Kind, denn sie haben keins.

      Um die Ihrer Verlobten? Dann dürfen Sie nicht auf der Anlage Kind erscheinen, denn sie haben kein Kindschaftsverhältnis, wenn nicht adoptiert.

      In der Anlage Kind der Steuererklärung ihrer Verlobten muss Zeile 12 (Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch Tod erloschen) ausgefüllt werden.

      Kommentar


        #4
        AW: Nicht verwandt zum Kind

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Um wessen Steuererklärung geht es?

        Um Ihre? Sie brauchen keine Anlage Kind, denn sie haben keins.

        Um die Ihrer Verlobten? Dann dürfen Sie nicht auf der Anlage Kind erscheinen, denn sie haben kein Kindschaftsverhältnis, wenn nicht adoptiert.

        In der Anlage Kind der Steuererklärung ihrer Verlobten muss Zeile 12 (Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil durch Tod erloschen) ausgefüllt werden.
        Es geht um die Steuererklärung meiner Verlobten und um den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

        Sie hat alles ordnungsgemäß ausgefüllt, auch dass der leibliche Vater verstorben ist mit Datum.

        Nun will ELSTER unbedingt wissen, welches Verwandschaftsverhältnis ich zum Kind habe, und akzeptiert nicht, dass es kein Verwandschaftsverhältnis meinerseits zum Kind gibt.

        Nun steht ja im § 24 EstG, dass bei eheähnlicher Gemeinschaft ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gar nicht in Frage kommt. Das würde meine Verlobte aber gerne gerichtlich durchfechten bis rauf zum Bundesverfassungsgericht falls notwendig, da meine eigenes Einkommen schon unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum liegt.

        Aber solange ELSTER nicht mal akzeptiert, dass ich kein Verwandschaftsverhältnis zum Kind habe, kommt sie auch nicht weiter damit.

        lg

        Camper

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          #5
          AW: Nicht verwandt zum Kind

          so wird's aber nicht gehen.

          Ich vermute mal, dass Elster sich stört, weil es einfach die Gesetzeslage nicht vorsieht - da wäre das Programm ja fehlerfrei.

          Wie gesagt, sie dürfen in der Anlage Kind gar nicht auftauchen.

          Den Entlastungsbetrag müssten Sie dann im Rechtsbehelfsverfahren beantragen. Oder in einem Begleitschreiben zur Steuererklärung.

          Kommentar


            #6
            AW: Nicht verwandt zum Kind

            Also doch zum Finanzamt trippeln.

            Mit ELSTER geht es ja nicht, ohne dass falsche Angaben gemacht werden (müssen).

            Abgesehen davon ist dieser Vorgang in Patchwork-Familien gang und gebe.

            lg

            Camper

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              #7
              AW: Nicht verwandt zum Kind

              wenn sie in einem haushalt leben, ist ihre verlobte nicht mehr alleinerziehend.
              § 24b EStG ist da wie sie selber festgestellt haben sehr eindeutig.

              wenn sie das anders sehen und sich vor gericht darum streiten wollen, würde ich die erklärung auf papier ausfuellen, aber auch da wird das finanzamt das, was sie nicht korrekt eintragen (können) korrigieren und aberkennen.

              die 1380 euro entlastungsbetrag bringen steuerlich gesehen selbst beim spitzensteuersatz maximal 580 euro, sonst eher weniger... das kommt nichtmal bis zum bundesfinanzhof. das bundesverfassungsgericht hat damit nix zu tun.

              ich würde sagen heiraten ginge sicher schneller als klagen, bringt steuerlich noch mehr vorteile insbesondere wenn sie so wenig verdienen und ist somit billiger und die erfolgsaussichten sind deutlich besser. ^^

              aber trotzdem viel erfolg ;-)

              Kommentar


                #8
                AW: Nicht verwandt zum Kind

                Ehe würde gar nicht mehr bringen, weil sie schon ohne Alleinerziehendenzuschlag kaum noch Einkommenssteuern zahlt.

                Abgesehen davon möchten wir einfach überprüfen lassen, ob der § 24 des EStG verfassungsgemäß ist, wenn sich der Stiefelternteil weder durch Betreuung, noch durch finanzielle Zuwendung in den Haushalt einbringen kann.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nicht verwandt zum Kind

                  Sie können das natürlich gerne durchfechten. Ob Sie dafür aber Prozesskostenhilfe etc. oder Erfolg bekommen, wage ich angesichts des BFH-Urteils vom 25.10.2007 (III R 104/06), wogegen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde (25.09.2009, 2 BvR 266/08), eher zu bezweifeln...
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nicht verwandt zum Kind

                    Nun, meine Verlobte hat nun erklärt, dass sie mit mir zusammen in einem Haushalt lebt, mein Einkommen aber weit unter dem steuerrechtlichen Existenzminimum ist.

                    Und dass ich mich aufgrund meiner Krankheit weder körperlich noch finanziell an der Erziehung meiner Stieftochter beteiligen kann.

                    Mal sehen, was daraus wird.

                    lg

                    Camper

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                      #11
                      AW: Nicht verwandt zum Kind

                      Hallo!

                      Beim Ausfüllen der Anlage Kind dürfte es weder für die Mutter noch für deren jetzigen Lebenspartner, der nicht der Kindesvater ist, Probleme mit Elster geben.

                      Die Mutter muß u. a. die Zeilen 44 und / oder 45 der Anlage Kind wahrheitsgemäß ausfüllen und ihr Partner hat in seiner Steuererklärung mit der Anlage Kind grundsätzlich nichts zu tun.

                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Ronald

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nicht verwandt zum Kind

                        Gab es aber.

                        Weil ich im Haushalt wohne wurde immer wieder nach meinem Verwandschaftsverhältnis zum Kind gefragt.

                        Auch steht auch jetzt dasselbe drin, wie schon ganz am Anfang.

                        Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Name, Vormame (1.Person)
                        Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende müssen zu jeder erklärten Person Name, Vorname, Verwandschaftsverhältnis und Beschäftigung/Tätigkeit erfolgen (1. Erklärungsmöglichkeit, 1. Person)

                        An ELSTER übergebener Wert: [Klarname]

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                          #13
                          AW: Nicht verwandt zum Kind

                          Hab' es gerade getestet - Elster nimmt die Anlage Kind der Kindesmutter mit den Angaben zum Lebenspartner und Nichtkindesvater im gleichen Haushalt klaglos an. Fragt zwar nach der Verwandtschaft, aber dort gibt man logischerweise an "keine Verwandtschaft (eheähnliche Gemeinschaft)"

                          Das Problem dürfte hier eher das Programm 'Wiso' (kostenpflichtig) sein. Elster (kostenlos) hat dieses Problem nicht.

                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Ronald

                          Kommentar

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