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    Bausparvertrag

    Letztes Jahr mussten wir unseren Bausparvertrag vorzeitig auflösen (Rat von der Bank). Auf unserem Kto.auszug steht jetzt "Steuerschädliche Auszahlung". Was bedeutet das? Rückzahlung Wohnungsbauprämie? Wenn ja, ist es dann sinnvoller künftig bei evtl. vorzeitiger Auflösung nichts zu beantragen? Muss ich diesen Auszahlungsbetrag irgendwo eintragen? Übrigens: Das Geld wurde für einen neuen Zaun auf unserem Grundstück verwendet.

    #2
    AW: Bausparvertrag

    1. Ja, Rückzahlung der Zulagen/Steuervergünstigungen/Prämien.
    2. Bei vorzeitiger Auflösung immer, siehe 1.
    3. Bei nicht geförderter Leistungen, siehe 1 und 2.

    Mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eines Arbeitgebers hat die Frage allerdings nix zu tun!
    Zuletzt geändert von stiller; 27.01.2012, 16:51. Grund: Lohnsteuerbescheinigung
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Bausparvertrag

      Sehe ich das richtig: Der Arbeitgeber meines Mannes zahlt monatlich 40 Euro ein und er selbst 10 Euro als Sparbetrag. Nur diese Beträge (+ Zinsen) stehen auf den Kontoauszügen der Bausparkasse. Dann scheinen wir ja keine Prämien von der Bausparkasse mehr bekommen zu haben.
      In der Einkommenssteuererklärung z. B. in 2009 steht: gezahlt vermögenswirksame Leistungen, auch zulagenbegünstigt 470 Euro. Festgesetzte AN-Sparzulage 43 Euro. Welche Kosten kommen JETZT noch auf uns zu?

      Kommentar


        #4
        AW: Bausparvertrag

        wie jetzt?
        Wurde nun vorzeitig aufgelöst?
        Wird weiterhin eingezahlt - wozu wenn aufgelöst wurde?

        Ich bin verständnisweise raus aus diesem Problem!
        ???
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Bausparvertrag

          Hallo Ratlose,

          warum hat die Bank zur vorzeitigen (zulagenschädlichen) Auszahlung geraten? Wenn sie keinen triftigen Grund hatte, hat sie sich evtl. in Höhe der zurückzuzahlenden Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen schadenersatzpflichtig gemacht. Aber sicher hat sich die Bank da schon abgesichert und den Kunden unterschreiben lassen, daß er darüber belehrt wurde und trotzdem die vorzeitige Auszahlung wünscht...

          Im Falle einer zulagenschädlichen Auszahlung sind alle Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmersparzulagen des betroffenen Vertrages zurückzuzahlen bzw. wird die Festsetzung/Vormerkung storniert. Andererseits ist es seit vielen Jahren schon so, daß diese Zulagen nicht dem Vertrag gutgeschrieben, sondern nur festgesetzt werden. Geld ist also wahrscheinlich nicht geflossen, so daß keines zurückgezahlt werden muß. Oder lag vielleicht ein Uraltvertrag vor? Wann wurde denn der Vertrag abgeschlossen? Wann wurde er zugeteilt? Wann wurde er gekündigt?

          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Bausparvertrag

            Hallo,

            ich hab das hier in Netz gefunden:


            "Sperrfrist

            Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird nur dann gezahlt, wenn man 7 Jahre nicht über das angesparte Geld verfügt. Von dieser Regelung gibt es ein paar Ausnahmen, die im Gesetz genannt sind:

            VWL-Bausparer bekommen die Prämie auch dann, wenn man vor Ablauf der 7 Jahre das Bauspar-Guthaben "wohnwirtschaftlich" verwendet. Weitere Ausnahmen: Bei Arbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr oder bei Heirat kann man, ohne die Prämie zu verlieren, ebenfalls über das Guthaben eines VWL-Vertrages verfügen.

            Hinweis: Die Sperrfrist von 7 Jahren hat nur Bedeutung für die Frage, ob die staatliche Prämie gezahlt wird. Die Sperrfrist bedeutet nicht, daß die Kündigung eines VWL-Vertrages ausgeschlossen ist. Wer innerhalb der 7 Jahre kündigt, kann das tun (sofern das Kündigungsrecht nicht vertraglich ausgeschlossen ist), bekommt dann aber eben (bis auf die zuvor genannten Ausnahmen) keine Prämie. "


            Wenn also VL Leistungen in den Vertrag geflossen sind und der Zaun als Wohnwirtschaftlich gilt (Bei der LBS z.B wäre ein Gartenzaun unschädlich, frag bei deiner Bausparkasse nach) sollte die Kündigung unschädlich sein und die Prämien solltet Ihr behalten können.

            Kommentar


              #7
              AW: Bausparvertrag

              Ja, die vorzeitige Verfügung ist unter bestimmten Voraussetzungen arbeitnehmersparzulage- bzw. wohnungsbauprämienunschädlich.

              Unter anderem muß der Vertrag zugeteilt sein (die Zuteilung kann je nach Sparverhalten auch vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen).

              Aber ohne genaue Vertragsdaten kann man keine treffende Auskunft geben.

              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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