Guten Abend,
leider hat meine Suche hier im Forum nicht alle Fragen vollständig/eindeutig für mich klären können.
Trage ich die Kinderbetreuungskosten nur in der a) Anlage "Kind", oder auch parallel bei b) "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistungen" ein, da meine Tagesmutter als Minijobberin angemeldet ist.
Falls b) dann bei Zeile 74, 75 oder 76?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Freundliche Grüße
Christian B.
leider hat meine Suche hier im Forum nicht alle Fragen vollständig/eindeutig für mich klären können.
Trage ich die Kinderbetreuungskosten nur in der a) Anlage "Kind", oder auch parallel bei b) "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerksleistungen" ein, da meine Tagesmutter als Minijobberin angemeldet ist.
Falls b) dann bei Zeile 74, 75 oder 76?
Vielen Dank für Ihre Hilfe,
Freundliche Grüße
Christian B.
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