Hallo,
Ich bin gerad dabei über Elster meine Lohnsteuererklärung zu machen.
Soweit ist auch alles gut, jedoch verzweifle ich diesmal bei der Anlage Kind, 3 Seite, Betreuungskosten.
Hier meine Schilderung:
Meine Frau und ich haben 2011 gearbeitet und mussten unsere Tochter in die Krippe vom 01.01.-10.04. geben. Am 11.04. ist sie 3 Jahre geworden und somit in den Kindergarten gegangen.
In Zeile 61 habe ich die gesamten kosten für das ganze Jahr, nämlich 2048,- € eingetragen, natürlich ohne Essengeld.
Danach weiter in Zeile 62, Kreuz bei (Pflege-)Mutter und Erwerbstätigkeit, Datum vom 0101-1004 und 667,- €. In Zeile 67 dann ein Kreuz bei Vollendung 3.Lebensjahr und Datum 1104-3112, da sie ja ab da 3.Jahre alt war. Die Summe dort ist 357,- €.
Das Ganze habe ich natürlich in Zeile 69 und 74 wiederholt, da ja auch ich gearbeitet habe.
Zusammen machen die Einzelsummen 1024,- € und das ist somit die Hälfte der Gesamtkosten.
So weiter in Zeile 77, dort ein Kreuz und in Zeile 81; 1024,- € bei Aufwendung und 683,- € (2/3 von 1024,- €) in der Spalte daneben (davon wie Betriebsausgabenabgezogen/ wie Werbungskosten zu berücksichtigen EUR).
Das Ganze auch nochmal in Zeile 82 und 86 für mich.
Zeile 87 wurde natürlich auch noch ausgefüllt.
Soweit sollte es ja eigentlich richtig sein, jedoch bei der Berechnung schreibt mir das Programm folgendes:
"Die Summe der auf die Erwerbstätigkeit aufgeteilten Kinderbetreuungskosten ist ungleich dem
Betrag, der bei dem Abzugsgrund als Betrag eingegeben wurde.
Kinderbetreuungskosten ( Kind ) konnten nicht berücksichtigt werden."
Aber wieso?
Danke
Ich bin gerad dabei über Elster meine Lohnsteuererklärung zu machen.
Soweit ist auch alles gut, jedoch verzweifle ich diesmal bei der Anlage Kind, 3 Seite, Betreuungskosten.
Hier meine Schilderung:
Meine Frau und ich haben 2011 gearbeitet und mussten unsere Tochter in die Krippe vom 01.01.-10.04. geben. Am 11.04. ist sie 3 Jahre geworden und somit in den Kindergarten gegangen.
In Zeile 61 habe ich die gesamten kosten für das ganze Jahr, nämlich 2048,- € eingetragen, natürlich ohne Essengeld.
Danach weiter in Zeile 62, Kreuz bei (Pflege-)Mutter und Erwerbstätigkeit, Datum vom 0101-1004 und 667,- €. In Zeile 67 dann ein Kreuz bei Vollendung 3.Lebensjahr und Datum 1104-3112, da sie ja ab da 3.Jahre alt war. Die Summe dort ist 357,- €.
Das Ganze habe ich natürlich in Zeile 69 und 74 wiederholt, da ja auch ich gearbeitet habe.
Zusammen machen die Einzelsummen 1024,- € und das ist somit die Hälfte der Gesamtkosten.
So weiter in Zeile 77, dort ein Kreuz und in Zeile 81; 1024,- € bei Aufwendung und 683,- € (2/3 von 1024,- €) in der Spalte daneben (davon wie Betriebsausgabenabgezogen/ wie Werbungskosten zu berücksichtigen EUR).
Das Ganze auch nochmal in Zeile 82 und 86 für mich.
Zeile 87 wurde natürlich auch noch ausgefüllt.
Soweit sollte es ja eigentlich richtig sein, jedoch bei der Berechnung schreibt mir das Programm folgendes:
"Die Summe der auf die Erwerbstätigkeit aufgeteilten Kinderbetreuungskosten ist ungleich dem
Betrag, der bei dem Abzugsgrund als Betrag eingegeben wurde.
Kinderbetreuungskosten ( Kind ) konnten nicht berücksichtigt werden."
Aber wieso?
Danke
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