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Kann ich Fahrtkosten der Ausbildung steuerlich geltend machen

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    Kann ich Fahrtkosten der Ausbildung steuerlich geltend machen

    Hallo,
    ich habe von 2008-2011 eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin gemacht und hatte in dieser Zeit eine tägliche Entfernung von Wohnort zur Ausbildungsstätte von 34km (einfacher Weg) und von Wohnort zur Berufsschule 41 km (einfacher Weg).
    Zudem habe ich in dieser Zeit eine eigene Wohnung finanziert. Jetzt arbeite ich in einer Festanstellung in einer anderen Firma.

    Nun meine Fragen:
    1)
    Könnte ich mit einer nachträglichen Lohnsteuererklärung für die Jahre 2008-2010 die Fahrt- und Wohnungskosten irgendwie steuerlich absetzen? Ich habe in diesen Jahren keine Lohnsteuer bezahlt aber ich habe in versch. Foren gelesen, dass man diese Kosten als Sonderausgaben trotzdem irgendwie geltend machen kann.

    2)
    Im Jahr 2011 habe ich im Juli meine Ausbildung beendet und habe seit August eine Festanstellung. Kann ich hier die Fahrt- und Wohnungskosten irgendwie geltend machen, also die Kosten während der Ausbildung?

    Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand antwortet!

    #2
    AW: Kann ich Fahrtkosten der Ausbildung steuerlich geltend machen

    können kannst du, aber diese kosten sind werbungskosten und keine sonderausgaben.

    werbungskosten werden gegen das einkommen gegengerechnet, das du damals hattest, um zu ermitteln, wie dadurch deine steuerlast sinkt.
    wenn du so wenig vedient hast, das du keine steuern bezahlen musstest, bekommst du natürlich auch nichts zurück, denn eine erstattung von steuern gibt es nur, wenn vorab schon welche abgefuehrt wurden.

    nur zum verstaendnis: es gibt nicht und gab noch nie fahrtkosten erstattet, es gibt nur eine einkommensminderung über die pendlerpauschale und dadurch weniger steuerlast.

    insoweit wären also alle mühen mit dem nachholen der steuererklärungen umsonst, wenn nichts bei rauskommt.

    interessant wäre das höchstens wenn deine werbungskosten dein damaliges einkommen uebersteigen sollten, dann haettest du tatsaechlich verlust gemacht.
    diesen verlust, also die negative differenz kann man von jahr zu jahr 'mitnehmen'
    lohnen tut sich das aber auch nur, wenn man jedes jahr verlust hat, sonst wird der zwischendurch ja ggf. 'aufgefressen'.

    so langer rede kurzer sinn: ueberlegen, ob dein einkommen über die drei jahre insgesamt niedriger war, als das was du als werbungskosten auffahren kannst, nur dann lohnt sich die arbeit.

    PS: hab die zweite frage übersehen, natuerlich kannst du in jedem jahr die fahrtkosten geltend machen, anlage N Zeile 31ff. - das gilt auch fuer die kosten waehrend der ausbildung.
    'Wohnungskosten' sind in dem Sinne nicht steuerlich absetzbar, allerhöchstens bestimmte teile der Nebenkosten als sog. haushaltsnahe dienstleistung (Hauptvordruck Seite 3) oder eine doppelte haushaltsführung, also wenn man wegen der arbeit einen zweiten haushalt unterhält.
    Zuletzt geändert von Falzo; 03.02.2012, 16:04.

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